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Landesinitiative Europa-Schecks

Die Landesinitiative Europa-Schecks wünscht friedliche Festtage und einen guten Start ins neue Jahr

Der erste Stichtag für 2025 und zahlreiche Beratungsgespräche zeigen, dass Ihr Interesse an der Landesinitiative Europa-Schecks ungebrochen ist. Das freut uns sehr!

Sie werden im Januar Rückmeldungen zu Ihren Bewerbungen für den ersten Stichtag 2025 erhalten und können auch zwischen den Jahren fortlaufend neue Anträge zum Stichtag 1. Februar stellen, die dann rechtzeitig für Ihre Vorhaben in den Europawochen 2025 eingehen.

Für Beratungsgespräche stehen wir ab dem 6. Januar wieder zur Verfügung. 

Wir möchten uns für Ihr Europaengagement bedanken und eine entspannte, friedliche Weihnachtszeit mit Ihren Lieben wünschen.

Kommen Sie gesund und sicher in das neue Jahr!

Aktueller Hinweis

Die Antragstellung für 2025 ist geöffnet.

Die nächste Bewerbungsfrist für die Europa-Schecks 2025 ist der 1. Februar 2025.

Aus den Erfahrungen des ersten Jahres haben wir einige Anpassungen an den Teilnahmebedingungen vorgenommen, um stärker auf die Bedarfe unserer Europaengagierten eingehen zu können. 

Optimierung der Stichtage
Europa-Schecks können wie gewohnt laufend digital beantragt werden. Der Rhythmus der Stichtage verschiebt sich auf die geraden Monate, sodass sich für 2025 folgende Bewerbungsfristen ergeben: 

1. Dezember 2024
1. Februar 2025
1. April 2025
1. Juni 2025
1. August 2025 

Begrenzung der Durchführungszeiträume der Projekte auf maximal 3 Monate
Die Projektdauer wird auf maximal 3 Monate begrenzt. Wenn Sie nach Projektabschluss Erfahrungen zur Reichweite und Wirkung gesammelt haben, können Sie ihre Projektidee weiterentwickeln und einen neuen Antrag stellen. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Projekt auch länger als drei Monate dauern.

Reduzierung der Planungs- und Abrechnungsphase auf 2 Monate
Anträge müssen in Zukunft nur noch mindestens zwei Monate vor Beginn des Durchführungszeitraums online gestellt werden. Entsprechend verkürzt sich auch der Abrechungszeitraum: Nach Ende des Durchführungszeitraums haben Sie also zwei Monate Zeit, der Bezirksregierung die entsprechenden Belege und Dokumentationen zukommen zu lassen, um die Mittelerstattung zu beantragen - ansonsten ist ohne nachgewiesene, von Dritten verursachte Ausnahmebegründung (beispielsweise späte Rechnungsstellung) keine Erstattung mehr möglich. 

Erinnerung Mittelabruf und Abrechnung für bereits stattgefundene Projekte: Bitte denken Sie daran, dass Sie die Belege und Dokumentationen fristgerecht bei der Bezirksregierung Münster oder online im Antragsportal einreichen, damit Ihnen die Kosten entsprechend Ihrer Zusage erstattet werden.

Alle, die bisher bei den Europa-Wettbewerben „Europa bei uns zu Hause“, „TeamUp!" und „Europawochen“ teilgenommen haben, können stattdessen ab sofort Europa-Schecks beantragen. Diese Wettbewerbe werden daher nicht mehr gesondert ausgeschrieben.

Überblick Europa-Schecks

Unsere Zielgruppe: Wir ermutigen Akteurinnen und Akteure wie Vereine, Schulen und Hochschulen, außerschulische Bildungseinrichtungen, Kommunen und viele mehr, sich für und mit Menschen aus Nordrhein-Westfalen zu engagieren – sowohl lokal als auch grenzüberschreitend.

Ihre Chance: Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, mit kleineren aber auch größeren Projekten an der Landesinitiative teilzunehmen und sich um eine Unterstützung von bis zu 25.000 Euro zu bewerben.

Die Europa-Schecks möchten Projekte unterstützen, die

  • Wissen über die EU bzw. den Europarat, ihre Institutionen, Entscheidungsprozesse und Mitgliedsstaaten, auf kreative, vielfältige Art und Weise vermitteln,
  • gegen Hass und antieuropäische Verschwörungstheorien wirken,
  • nachhaltig in ihrer Wirkung und Umsetzung in Europa sind,
  • zwischen Generationen und europäischen Kulturen vermitteln,
  • Menschen unterschiedlicher Herkunft zusammenbringen, um Europa zu (er)leben,
  • im Mai stattfinden, um den Europagedanken und seine Werte öffentlichkeitswirksam in den Europawochen zu verbreiten,
  • viele Menschen unterschiedlicher Herkunft und Bildung erreichen, um den Mehrwert von Europa für den Erhalt von Frieden, Freiheit und Wohlstand zu zeigen.

Auswahlkriterien Europa-Schecks

Anträge auf Europa-Schecks können für Aktivitäten gestellt werden, die den Europagedanken in Nordrhein-Westfalen verankern und mindestens zwei der folgenden Kriterien berücksichtigen, die ihre Wirkung in Nordrhein-Westfalen entfalten müssen:

  • Frieden, Freiheit, Teilhabe, gesellschaftlichen Zusammenhalt und grenzüberschreitende Verständigung in Europa fördern,
  • den Europagedanken und seine Werte öffentlichkeitswirksam vermitteln,
  • zur Akzeptanz der Vielfalt und Diversität in Europa beitragen,
  • Rechtstaatlichkeit und Demokratie in Europa stärken,
  • Städtepartnerschaften mit Ländern des Europarates pflegen oder neu aufbauen,
  • wechselseitige grenzüberschreitende Begegnungen in bzw. mit den Ländern des Europarates organisieren,
  • mit neuen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern aus den Ländern des Europarates zusammenarbeiten,
  • einen Beitrag zur Fachkräftegewinnung und zur (klimaneutralen) Transformation in den Ländern des Europarates leisten,
  • eine große Reichweite erzielen und vielen Menschen den Mehrwert von Europa aufzeigen.

Wichtige Hinweise zur Antragstellung

Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Europa-Scheck.
Dies gilt auch für den Fall, dass die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind.
Bitte lesen Sie die Hinweise zu den Teilnahmebedingungen aufmerksam durch, um zu erfahren, unter welchen Bedingungen die Landesinitiative mit Europa-Schecks Projekte unterstützen kann.

Sollten sich nach der sechsmonatigen Pilotphase Änderungen für die Teilnahmebedingungen ergeben, werden Sie rechtzeitig darüber informiert.    

Das gesamte Antragsverfahren erfolgt ausschließlich digital.

Um sicherzustellen, dass Ihr Antrag reibungslos bearbeitet werden kann, achten Sie darauf, dass alle grundlegenden Bedingungen vor Antragstellung erfüllt sind. Hier kann die nachfolgende Checkliste helfen:

Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung,

  • ob Sie bzw. Ihre Institution antragsberechtigt sind und
  • ob Ihr Vorhaben die genannten formalen und inhaltlichen Kriterien des Europa-Schecks erfüllt.

Sie haben alles Wichtige gelesen und konnten die Checkliste abhaken? Dann freuen wir uns auf Ihre europäische Projektidee!

Halten Sie für die Antragstellung den Titel Ihres Vorhabens, die Projektbeschreibung, Ihre Finanzierungspläne sowie Ihre Kontodaten (IBAN, BIC) bereit.

Noch Fragen?

Weiterführende Informationen zu den Europa-Schecks entnehmen Sie bitte in den Teilnahmebedingungen im Downloadbereich als PDF-Dokument. Fragen und Antworten haben wir auf der FAQ-Seite zusammengetragen.