
Landesinitiative Europa-Schecks
Ihre Ideen für unser starkes Europa in Nordrhein-Westfalen
Unsere Mission: Die Landesinitiative „Europa-Schecks“ unterstützt herausragende Projekte europäischen Engagements, die sich in vielfältiger Weise für die europäischen Werte in Nordrhein-Westfalen einsetzen, den Europagedanken in der Zivilgesellschaft und kommunalen Familie stärken und den Menschen die unterschiedlichen Facetten einer lebendigen Demokratie näher bringen.
Aktueller Hinweis
Zum 1. Oktober 2025 startet eine neue Bewerbungsrunde für Ihre Europa-Projekte in 2026. Der erste Stichtag ist der 1. Dezember 2025.
Bitte machen Sie sich vor Antragstellung unbedingt mit den neuen Teilnahmebedingungen 2026 vertraut. Sie finden diese rechts in den Downloads.
Den Link zum Antrag finden Sie weiter unten auf dieser Website.
Wir freuen uns auf Ihre Europa-Ideen für das kommende Jahr! 💙⭐
Auf der Förderplattform können Sie Ihre Anträge wie gewohnt auch in der Zwischenzeit einsehen, Mittelabrufe tätigen und den Verwendungsnachweis hochladen.
Wenn Sie über die Europa-Schecks informiert bleiben möchten, nehmen wir Sie gerne in unseren Newsletter-Verteiler auf. Senden Sie uns dazu bitte Ihre Kontaktdaten an europa[at]stk.nrw.de (europa[at]stk[dot]nrw[dot]de)
Überblick Europa-Schecks
Unser Ziel: Zivilgesellschaftliches Europa-Engagement stärken und dazu beitragen, dass gute Projektideen umgesetzt werden können. Wir unterstützen Projekte, die Europa inhaltlich in den Mittelpunkt stellen und kreative Wege finden, die europäische Idee an (neue) diverse Zielgruppen zu vermitteln.
Unsere Zielgruppe: Wir ermutigen Akteurinnen und Akteure wie Vereine, Schulen und Hochschulen, außerschulische Bildungseinrichtungen, Kommunen und viele mehr, sich für und mit Menschen aus Nordrhein-Westfalen zu engagieren – sowohl lokal als auch grenzüberschreitend.
Ihre Chance: Sie haben die Möglichkeit, mit kleineren aber auch größeren Projekten an der Landesinitiative teilzunehmen und sich um eine Unterstützung von bis zu 25.000 Euro zu bewerben.
Vorraussetzungen zur Antragsberechtigung Europa-Schecks
Folgende Grundvorraussetzungen müssen Sie oder Ihr Projekt erfüllen, damit Sie sich um einen Europa-Scheck bewerben können:
- der Sitz des Antragstellers muss sich in Nordrhein-Westfalen (NRW) befinden
- Ihr Projekt muss sich an Bürgerinnen und Bürger in/aus NRW richten
- Ihr Projekt muss in NRW oder in einem Land des Europarates stattfinden
- Sie müssen Ihr Projekt öffentlichkeitswirksam und kreativ mittels (sozialer) Medien darstellen, um eine möglichst große Reichweite zu erzielen
- Ihr Projekt darf einen maximalen Durchführungszeitraum von drei Monaten haben und muss bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen und abgerechnet sein
Mehr Infos dazu finden Sie in unseren Teilnahmebedingungen.
Inhaltliche Antragskriterien Europa-Schecks
Anträge auf Europa-Schecks können für Aktivitäten gestellt werden, die
sich schwerpunktmäßig mit Europa/der Europäischen Union beschäftigen und den Europagedanken in Nordrhein-Westfalen verankern
sowie
- mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen, die ihre Wirkung in Nordrhein-Westfalen entfalten müssen:
- Wissen über die Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Europa und die Europäische Union vermitteln
- Frieden, Freiheit, Teilhabe, gesellschaftlichen Zusammenhalt und grenzüberschreitende Verständigung in Europa fördern und so zur Akzeptanz und Wertschätzung der Vielfalt in Europa beitragen
- neue, europaferne Zielgruppen ansprechen und die europäische Idee erlebbar machen
- Städtepartnerschaften mit Ländern des Europarates pflegen oder neu aufbauen und gemeinsame Strategien für die Zukunft der Partnerschaft entwickeln
- neue Partnerschaften oder Kooperationen mit Partnern aus Ländern des Europarates nachhaltig aufbauen
- grenzüberschreitende Begegnungen in bzw. mit Ländern des Europarates organisieren
- junge Menschen in einer europäischen Ausrichtung ihres (beruflichen) Werdegangs unterstützen und so einen Beitrag zur Fachkräftegewinnung in Europa leisten
- im Sinne des European Green Deal einen Beitrag zur klimaneutralen Transformation in den Ländern des Europarates leisten
Neben den oben genannten Kriterien werden auch die Antragshöhe, die Erschließung neuer Zielgruppen, die Innovationskraft sowie die regionale Verteilung in ganz NRW in die Bewertung mit einbezogen.