Landesinitiative Europa-Schecks
Ihre Ideen für unser starkes Europa in Nordrhein-Westfalen
Unsere Mission: Mit der Landesinitiative „Europa-Schecks“ unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen herausragende Projekte europäischen Engagements, die sich in vielfältiger Weise für die europäischen Werte in NRW einsetzen, den Europagedanken in der Zivilgesellschaft und kommunalen Familie stärken und den Menschen die unterschiedlichen Facetten einer lebendigen Demokratie näher bringen.
Aktueller Hinweis
Die nächste Bewerbungsfrist für die Europa-Schecks 2025 ist der 1. Februar 2025. Der Stichtag 1. Februar 2025 bietet die Möglichkeit, noch fristgerecht für die Europawochen im Mai 2025 eine Bewerbung mit europäischem Schwerpunkt einzureichen. Wie in den vergangenen Jahren unterstützen wir als Land Nordrhein-Westfalen Aktivitäten in den Europawochen.
Sollten Sie in der Vergangenheit bereits einen Antrag gestellt haben, können Sie sich zu diesem oder einem der kommenden Stichtage mit einer neuen Projektidee wieder bei uns bewerben. Bitte beachten Sie insbesondere die aktualisierten Teilnahmebedingungen 2025 sowie unser A bis Z.
Aus den Erfahrungen des ersten Jahres haben wir einige Anpassungen an den Teilnahmebedingungen vorgenommen, um stärker auf die Bedarfe unserer Europaengagierten eingehen zu können.
Inhaltlicher Europafokus als Kriterium
Um in der Bestenauswahl 2025 berücksichtigt werden zu können, braucht ihr Projekt einen europäischen Schwerpunkt. Das bedeutet, Projekte müssen sich inhaltlich mit Europa, europäischen Fragestellungen oder der EU beschäftigen, selbstverständlich angepasst an die jeweilige Zielgruppe.
Optimierung der Stichtage
Europa-Schecks können wie gewohnt laufend digital beantragt werden. Der Rhythmus der Stichtage verschiebt sich auf die geraden Monate, sodass sich für 2025 folgende Bewerbungsfristen ergeben:
1. Dezember 2024
1. Februar 2025
1. April 2025
1. Juni 2025
1. August 2025
Begrenzung der Durchführungszeiträume der Projekte auf maximal 3 Monate
Die Projektdauer wird auf maximal 3 Monate begrenzt. Wenn Sie nach Projektabschluss Erfahrungen zur Reichweite und Wirkung gesammelt haben, können Sie ihre Projektidee weiterentwickeln und einen neuen Antrag stellen. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Projekt auch länger als drei Monate dauern.
Reduzierung der Planungs- und Abrechnungsphase auf 2 Monate
Anträge müssen in Zukunft nur noch mindestens zwei Monate vor Beginn des Durchführungszeitraums online gestellt werden. Entsprechend verkürzt sich auch der Abrechungszeitraum: Nach Ende des Durchführungszeitraums haben Sie also zwei Monate Zeit, der Bezirksregierung die entsprechenden Belege und Dokumentationen zukommen zu lassen, um die Mittelerstattung zu beantragen - ansonsten ist ohne nachgewiesene, von Dritten verursachte Ausnahmebegründung (beispielsweise späte Rechnungsstellung) keine Erstattung mehr möglich.
Überblick Europa-Schecks
Unsere Zielgruppe: Wir ermutigen Akteurinnen und Akteure wie Vereine, Schulen und Hochschulen, außerschulische Bildungseinrichtungen, Kommunen und viele mehr, sich für und mit Menschen aus Nordrhein-Westfalen zu engagieren – sowohl lokal als auch grenzüberschreitend.
Ihre Chance: Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, mit kleineren aber auch größeren Projekten an der Landesinitiative teilzunehmen und sich um eine Unterstützung von bis zu 25.000 Euro zu bewerben.
Die Europa-Schecks möchten Projekte unterstützen, die Europa inhaltlich in den Mittelpunkt stellen und
- Wissen über die EU bzw. den Europarat, ihre Institutionen, Entscheidungsprozesse und Mitgliedsstaaten, auf kreative, vielfältige Art und Weise vermitteln,
- gegen Hass und antieuropäische Verschwörungstheorien wirken und europäische Perspektiven aufzeigen,
- nachhaltig in ihrer Wirkung und Umsetzung in Europa sind,
- zwischen Generationen und europäischen Kulturen vermitteln,
- im Mai stattfinden, um den Europagedanken und seine Werte öffentlichkeitswirksam in den Europawochen zu verbreiten,
- viele Menschen unterschiedlicher Herkunft und Bildung erreichen, um den Mehrwert von Europa für den Erhalt von Frieden, Freiheit und Wohlstand zu zeigen.
Auswahlkriterien Europa-Schecks
Anträge auf Europa-Schecks können für Aktivitäten gestellt werden, die sich inhaltlich im Kern mit Europa beschäftigen, den Europagedanken in Nordrhein-Westfalen verankern und mindestens zwei der folgenden Kriterien berücksichtigen, die ihre Wirkung in Nordrhein-Westfalen entfalten müssen:
- Frieden, Freiheit, Teilhabe, gesellschaftlichen Zusammenhalt und grenzüberschreitende Verständigung in Europa fördern,
- den Europagedanken und seine Werte öffentlichkeitswirksam vermitteln,
- zur Akzeptanz der Vielfalt und Diversität in Europa beitragen,
- Rechtstaatlichkeit und Demokratie in Europa stärken,
- Städtepartnerschaften mit Ländern des Europarates pflegen oder neu aufbauen,
- wechselseitige grenzüberschreitende Begegnungen in bzw. mit den Ländern des Europarates organisieren,
- mit neuen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern aus den Ländern des Europarates zusammenarbeiten,
- einen Beitrag zur Fachkräftegewinnung und zur (klimaneutralen) Transformation in den Ländern des Europarates leisten,
- eine große Reichweite erzielen und vielen Menschen den Mehrwert von Europa aufzeigen.
Neben den oben genannten Kriterien werden auch die Antragshöhe, die Erschließung neuer Zielgruppen, die Innovationskraft sowie die regionale Verteilung in ganz NRW in die Bewertung mit einbezogen.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung
Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Europa-Scheck.
Dies gilt auch für den Fall, dass die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind.
Bitte lesen Sie die Teilnahmebedingungen vor Antragstellung aufmerksam durch, um zu erfahren, unter welchen Bedingungen die Landesinitiative mit Europa-Schecks Projekte unterstützen kann. Schauen Sie sich ebenfalls unsere Kurzanleitung Europa-Schecks an und nehmen Sie das Beratungsangebot der Bezirksregierung Münster vor Antragstellung wahr.
Das gesamte Antragsverfahren erfolgt ausschließlich digital.
Noch Fragen?
Weiterführende Informationen zu den Europa-Schecks entnehmen Sie bitte in den Teilnahmebedingungen im Downloadbereich als PDF-Dokument. Fragen und Antworten haben wir auf der FAQ-Seite zusammengetragen.
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