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Europa-Schecks A bis Z

Europa-Schecks A bis Z

Einfach durchstöbern oder per Suchfunktion (STRG + F) das passende Stichwort finden.

A

Abrechnung

Nach Vorhabenende, spätestens aber 2 Monate danach, sind Belege für die geleisteten Ausgaben online im Portal oder permailtoeuropa-scheck[at]bezreg-muenster.nrw.de ( Mail) an die Bezirksregierung einzureichen - ansonsten ist ohne nachgewiesene, von Dritten verursachte Ausnahmebegründung (beispielsweise späte Rechnungsstellung) keine Erstattung mehr möglich.

Bitte lesen Sie hierzu die detaillierten Teilnahmebedingungen zur Kostenübernahme (s. Downloadbereich rechts oben auf https://mbeim.nrw/europa-schecks).

Die Gesamtabrechnung erfolgt, wenn alle erforderlichen Belege und Dokumentationen der vorliegen. Genauere Informationen zur Dokumentation des Vorhabens sowie zur Abrechnung entnehmen Sie bitte Ihrer Zusage.

Absage

Über Ihren Antrag wird bis zum nächsten Stichtag entschieden. Durchschnittlich dauert die Entscheidung 6 Wochen ab dem jeweiligen Stichtag, bis Sie die Zu- oder Absage per Mail erhalten. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Wenn ein Antrag abgelehnt wurde, kann er in der gleichen Form nicht erneut eingereicht werden. Selbstverständlich freuen wir uns aber über Ihren Antrag zu einer neuen bzw. weiterentwickelten Idee. 

Abschlagszahlung

Sobald Sie eine Zusage für einen Europa-Scheck von uns erhalten haben, können Sie eine Abschlagszahlung über Mittelabruf im Förderportal beantragen. Die Abschlagszahlung muss mindestens 1.000 Euro betragen (für Raummieten, Zugbuchungen o.ä.) und darf maximal 50% des bewilligten Gesamtbetrages ausmachen. 

Für den Fall, dass Sie eine Abschlagszahlung beantragen, reichen Sie bitte im Förderportal oder per Mail an europa-scheck[at]brms.nrw.de (europa-scheck[at]brms[dot]nrw[dot]de) entsprechende Nachweise Ihrer vorab geleisteten Ausgaben ein (z.B. Scan einer Anzahlung/eines Angebots). 

Antrag 

Die gesamte Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Portal förderung.nrw. In der Regel nimmt die Antragstellung 45 - 60 Minuten in Anspruch. 

Antragstellung 

Das gesamte Bewerbungsverfahren um einen Europa-Scheck erfolgt ausschließlich digital über das Online-Förderportal (Link mit Stichtagen, Teilnahmebedingungen u.a. s. Website). Die Antragstellung muss mindestens zwei Monate vor dem geplanten Start des Vorhabens erfolgen.

Bitte beachten Sie dazu auch unser Formular „Europa-Scheck Kurzanleitung: Von der Idee bis zur Abrechnung“ als Download auf unserer Website, das wertvolle Tipps zur Entwicklung, Antragstellung und Abrechnung enthält.

Auslandsreisen 

Reisen, (Schüler)Austausche oder Begegnungen, die hauptsächlich touristischen Zwecken dienen und wenig mit europapolitischen Themen zu tun haben, werden nicht mit Europa-Schecks unterstützt. 
Bei Reisen wird insbesondere auch auf den Aspekt der Nachhaltigkeit Wert gelegt. Die (beantragten) Kosten des Projekts müssen auch hier in einem angemessenen Verhältnis zur erwartbaren Reichweite des Vorhabens stehen. 

Wir legen bei Auslandsreisen Wert auf Vorhaben mit unseren regionalen Partnerschaften im weitesten Sinn.

Dazu gehören: 

  • Hauts-de-France (Frankreich) und Schlesien (Polen)(das Regionale Weimarer Dreieck)
  • Benelux-Länder (Belgien, Niederlande, Luxemburg)
  • Piemont (Italien)
  • Nordmazedonien
  • Schottland*
  • Dnipropetrowsk (Ukraine, im Aufbau)
  • Ungarn
  • Israel

*Vorhaben mit weiteren Landesteilen des Vereinigten Königreichs werden ebenfalls unterstützt. Ausdrücklich begrüßt wird auch die Einreichung von Vorhaben, die Jugendbegegnungen mit dem Vereinigten Königreich fördern, sofern ein inhaltlicher Europaschwerpunkt vorliegt (Schwerpunkte auf Kultur, Sport, Gedenkstätten o.ä. sind nicht ausreichend!).

B

Beispiele

Auf unserer Website finden Sie eine Galerie mit Vorhaben, die bereits über die Landesinitiative Europa-Schecks unterstützt wurden. 

Die Landesinitiative Europa-Schecks möchte vielseitige Ideen unterstützen und steht daher ganz unterschiedlichen Formaten offen gegenüber

Beispiele:

  • Social-Media-Aktionen,
  • Veranstaltungen,
  • Ausstellungen,
  • Fachgespräche,
  • Publikationen,
  • Theaterstücke und Kurzfilme mit deutlichem Europabezug,
  • Begegnungsfahrten/-treffen zur Förderung von europäischen Städte- und Projektpartnerschaften, bei denen z.B. Lösungswege für Fachkräftemangel, Transformation, Europabildung ausgetauscht werden,
  • grenzüberschreitender, nachhaltiger Austausch zu einem europäischen Thema.

Wichtig dabei ist: Die Formate sollten zivilgesellschaftlich und nicht gewerblich orientiert sein.

Belege

Nach Vorhabenende, spätestens aber 2 Monate danach, sind Belege für die geleisteten Ausgaben online im Portal oder permailtoeuropa-scheck[at]bezreg-muenster.nrw.de ( Mail) an die Bezirksregierung einzureichen - ansonsten ist keine Erstattung mehr möglich. Die Belege können Sie digital einreichen.

Genauere Informationen zur Dokumentation des Vorhabens sowie zur Abrechnung entnehmen Sie bitte Ihrer Zusage.

Beratung

Antragstellende können sich mit Anliegen zur Landesinitiative für Beratung oder Fragen zur Bewerbung, Kostenaufstellung, Projektumsetzung, Abrechnung oder Dokumentation an die Bezirksregierung Münster wenden: 

Kontakt NRW-Landesinitiative „Europa-Schecks“
europa-scheck[at]brms.nrw.de (europa-scheck[at]brms[dot]nrw[dot]de)
Telefon: 0251 411-1155 (Hotline)

Wenn Sie Kontakt zu den Projektverantwortlichen in der Staatskanzlei aufnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an: europa[at]stk.nrw.de (europa[at]stk[dot]nrw[dot]de)

Bewertung

Alle bis zum jeweiligen Stichtag eingegangenen Anträge werden gesammelt, geprüft und bewertet. Es erfolgt eine Bestenauslese zum jeweiligen Stichtag.

Ob und in welcher Höhe Ihre Bewerbung für einen Europa-Scheck erfolgreich ist, wird im Rahmen einer Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung der genannten Teilnahmebedingungen, der Kriterien und der eingegangenen Anträge der Mitbewerberinnen und Mitbewerber (Bestenauslese) entschieden. Durchschnittlich erhalten Sie innerhalb von 6 Wochen nach dem jeweiligen Stichtag eine Zu- oder Absage per Mail durch die Bezirksregierung Münster. 

Neben den in den Teilnahmebedingungen genannten Kriterien werden auch die Antragshöhe, die Erschließung neuer Zielgruppen, die Innovationskraft sowie die regionale Verteilung in ganz NRW in die Bewertung mit einbezogen. 

Bei regelmäßigen Veranstaltungen - beispielsweise Europatage in den Europawochen, Brüsselfahrten, Festivitäten zu Städtepartnerschaften – gilt, möglichst kreativ zu sein, um neue Zielgruppen anzusprechen und/oder neue, zukunftsweisende Ideen zu entwickeln. 

Bei Vorhaben, die grenzüberschreitend mit anderen Ländern des Europarates stattfinden, werden Projekte mit Bezug zu den Partnerregionen und -ländern Nordrhein-Westfalens bevorzugt berücksichtigt.   

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

D

Dokumentation

Wir möchten gerne erfahren, ob und wie Sie ihr Vorhaben umgesetzt haben, welche Ideen gut funktioniert haben und welche Punkte Sie vielleicht auch in Zukunft anders machen würden. Dazu können Sie uns eine Dokumentation Ihres Vorhabens in einer für Sie geeigneten Form einreichen, sei es mit Fotos, Videos, einem kurzen schriftlichen Bericht, Screenshots von Social Media Beiträgen oder auch Presseberichten. 

Genauere Informationen zur Dokumentation des Vorhabens, zur zwingenden Verwendung der Logos sowie zur Abrechnung entnehmen Sie bitte Ihrem Zusageschreiben.

In der Dokumentation müssen Sie uns auch nachweisen, dass Sie das Europa-Scheck-Logo, das Logo des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den schriftlichen Verweis auf die Landesinitiative Europa-Schecks in Öffentlichkeitsarbeit, auf Social Media und bei Druckprodukten (z.B. Give-Aways wie Taschen, T-shirts o.ä.) verwendet haben

Die Verwendungen der Logos sowie des schriftlichen Hinweises sind im Rahmen der Projektdokumentation nachzuweisen und Voraussetzung für die Kostenerstattung durch die Landesinitiative Europa-Schecks. Im Falle, dass Sie die Logo-Verwendungen nicht/nur ungenügend nachweisen können oder Produkte ohne unsere Logos gedruckt haben, behalten wir uns vor, Ihnen die Kosten nicht zu erstatten. 

Durchführungsort

Bitte geben Sie im Antrag den genauen Durchführungsort an. Das Vorhaben muss nicht zwingend in NRW stattfinden. Wichtig ist, dass das Vorhaben von erheblichem Landesinteresse ist und seine Wirkung klar in NRW entfaltet oder zielgruppengerichtet Bürgerinnen und Bürger in NRW adressiert. 

Durchführungsorte, in denen bisher noch keine Europa-Scheck-Maßnahme umgesetzt wurde, werden bei der Bewertung besonders berücksichtigt, wenn die Teilnahmebedingungen erfüllt sind. Schauen Sie sich dazu bitte unsere interaktive Europa-Scheck-Karte an.

Durchführungszeitraum

Der Durchführungszeitraum erfasst den konkreten Zeitraum, in dem das Projekt stattfindet. 

Es besteht keine Mindestdauer. Der Durchführungszeitraum des Vorhabens darf nur in begründeten Ausnahmefällen länger als 3 Monate dauern und muss innerhalb desselben Kalenderjahres begonnen und abgeschlossen werden. Überjährige Vorhaben (z.B. November bis Januar) sind dabei nicht zulässig. Wenn Sie nach Projektabschluss Erfahrungen zur Reichweite und Wirkung gesammelt haben, können Sie das Vorhaben weiterentwickeln und einen Folgeantrag stellen.   

E

Eigenanteil 

Ein finanzieller Eigenanteil ist bei der Landesinitiative Europa-Schecks nicht erforderlich. Bei der Bestenauslese wird jedoch ein Eigenanteil - auch in Gestalt ehrenamtlichen Engagements – positiv gewertet. Der Runderlass „Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement bei der Gewährung von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung Nordrhein-Westfalen“ findet bei der Landesinitiative Europa-Schecks analog Anwendung.

Bitte stellen Sie den Eigenanteil durch ehrenamtliche Arbeit entsprechend im Finanzierungsplan dar.

Einkauf Leistungen Dritter (z.B. Europa-Planspiele)

Der Einkauf von Leistungen Dritter kann unterstützt werden, sofern die Leistung europäische Inhalte umfasst und zur Zielsetzung des Vorhabens beiträgt.

Beim Einkauf von Leistungen Dritter ist ab 2026 ein zusätzliches Engagement in Eigenleistung erforderlich. Dieses sollte in Form eines geeigneten Rahmenprogramms stattfinden, um die Vermittlung des Europagedankens nachhaltig zu verankern. Das Rahmenprogramm bildet dann neben dem Ortsfaktor und der Zielgruppe die Grundlage für die Bestenauswahl. 

Europa

Wir denken Europa groß. Immer, wenn im Antrag von „Europa“ die Rede ist, meinen wir alle 46 Mitgliedsstaaten, die zum Europarat gehören. 

Europaschwerpunkt

Jedes Europa-Scheck-Vorhaben braucht einen inhaltlichen Europaschwerpunkt. Das bedeutet, dass sich jedes Vorhaben im Kern mit einer europäischen Thematik auseinandersetzen muss, ein allgemeiner europäischer/grenzüberschreitender Bezug ist nicht ausreichend (z.B. Konzert oder Sportwettbewerb). Auch abstrakte europäische Bezüge oder Begründungen wie z.B. "Demokratieförderung" oder "Förderung der europäischen Vielfalt" sind nicht ausreichend.

Europawochen

Der Monat Mai steht ganz im Zeichen Europas. Deshalb wollen wir bewusst Vorhaben hervorheben, die zur starken Sichtbarkeit Europas in diesem Monat beitragen und der Öffentlichkeit zeigen, dass NRW geeint hinter dem Europagedanken steht.  Wenn Ihr Vorhaben in den Europawochen (30.04-31.05) stattfindet, kreuzen Sie dies gerne im Antrag an, damit wir diesen Vorhaben eine besondere Sichtbarkeit verleihen können. 

Die Angabe hat keine Auswirkung auf die Antragsprüfung.

F

Finanzierungsplan

Eine genaue Schritt-für-Schritt Anleitung zum Ausfüllen des Finanzierungsplans finden Sie im Downloadbereich unserer Website oder im Antragsformular. 

Die erteilte Zusage über einen Europa-Scheck ist an den von Ihnen im Online-Antrag eingereichten Finanzierungsplan und die darin genannten Kostenpositionen gebunden. Sollten Sie in der Projektumsetzung von Ihrem ursprünglichen Finanzierungsplan abweichen, sind diese Änderungen mit der Bezirksregierung Münster abzustimmen. Andernfalls können die Kosten in der Abrechnung nicht geltend gemacht bzw. erstattet werden.

G

Geld

Die Landesinitiative Europa-Schecks unterstützt sowohl kleine als auch umfangreichere Vorhaben mit bis zu 25.000 Euro

Je höher der beantragte Europa-Scheck ist, desto höher sind die Anforderungen für eine Zusage (entsprechend strengere Bewertung). Bitte bedenken Sie, dass die von Ihnen im Antrag angegebenen Kosten in einem angemessenen, realistischen Verhältnis zur Reichweite Ihres Vorhabens stehen müssen.

Grenzüberschreitende Projekte

Ob mit Partnern oder im Rahmen von Städtepartnerschaften, die Europa-Schecks unterstützten auch grenzüberschreitende Projekte, die bestehende Partnerschaften stärken oder neue Kooperationen aufbauen. Wichtig ist hier, dass allein der grenzüberschreitende Charakter keinen ausreichenden Europaschwerpunkt darstellt. Der inhaltliche Europaschwerpunkt kann durch nachweisbare konkrete Vereinbarungen/Planungen für das Entwickeln, Wiederaufleben oder die Weiterentwicklung der grenzüberschreitenden Verständigung oder Städtepartnerschaft (z.B. konkrete Zusammenarbeit der Vereine oder Schulen) gewährleistet werden.

Bei der Planung sind Nachhaltigkeitsgrundsätze und die Multiplikatorenwirkung zur Sicherung der Reichweite zu beachten.

Bei Vorhaben, die grenzüberschreitend mit anderen Ländern des Europarates stattfinden, werden Projekte mit Bezug zu den Partnerregionen und -ländern Nordrhein-Westfalens bevorzugt berücksichtigt.

Give-Aways und Druckprodukte

Das Bedrucken von Beuteln, T-Shirts oder anderen Give-Aways ist im Sinne der Notwendigkeit für Ihr Projekt und mit Blick auf die Nachhaltigkeit gut zu begründen. Alle Druckprodukte müssen dabei die Logo-Vorgaben der Landesinitiative Europa-Schecks erfüllen. Das heißt: In der Dokumentation müssen Sie uns auch nachweisen, dass Sie das Europa-Scheck-Logo, das Logo des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den schriftlichen Verweis auf die Landesinitiative Europa-Schecks in Öffentlichkeitsarbeit, auf Social Media und bei Druckprodukten (z.B. Give-Aways wie Taschen, T-shirts o.ä.) verwendet haben. Allein aus Platzgründen ist es möglich, lediglich das Europa-Scheck-Logo zu verwenden. 

Die Verwendungen der Logos sowie des schriftlichen Hinweises sind im Rahmen der Projektdokumentation nachzuweisen und Voraussetzung für die Kostenerstattung durch die Landesinitiative Europa-Schecks. Im Falle, dass Sie die Logo-Verwendungen nicht/nur ungenügend nachweisen können oder Produkte ohne unsere Logos gedruckt haben, behalten wir uns vor, Ihnen die Kosten nicht zu erstatten. 

K

Klassenfahrt

Übliche Klassenfahrten oder Schüleraustausche können nicht mit einem Europa-Scheck unterstützt werden. 

Es bedarf einer inhaltlichen Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit Europa. Kosten für Verpflegung, Übernachtung und Reisen müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Europaaktivitäten stehen. Wir legen außerdem Wert auf Nachhaltigkeit, sowohl in der Programmgestaltung als auch bei der Art des Transports. 

Kooperation

Wir begrüßen es, wenn unterschiedliche Akteure sich zusammenschließen, und gemeinsam einen Antrag auf Europa-Scheck stellen. Diese Kooperationen sind auch grenzüberschreitend möglich. 

Wenn mehrere Akteure für ein Vorhaben zusammenarbeiten, können für dasselbe Vorhaben auch mehrere Europa-Schecks beantragt werden, sofern keine doppelte Unterstützung für dieselben Kosten angeführt wird. Bitte bedenken Sie jedoch, dass jeder Antrag einzeln bewertet und entschieden wird. 

L

Landesinteresse

Unsere Landesinitiative Europa-Schecks verfolgt das übergeordnete Ziel, den Europagedanken in ganz Nordrhein-Westfalen zu stärken und die unterschiedlichen Facetten einer lebendigen Demokratie zu verankern. Die Bewerbungen auf Europa-Schecks werden stets dahingehend geprüft, inwieweit sie für das Land Nordrhein-Westfalen im Sinne dieses Europagedankens von Interesse sind. 

Logos

Wenn Sie im Rahmen Ihres Vorhabens eine Website, Social-Media-Beiträge, Präsentation, Flyer etc. zu den Inhalten Ihres Vorhabens erstellen oder Give-Aways, T-shirts oder sonstige Artikel bedrucken lassen, sind 

  1. das Logo des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen sowie
  2. das Europa-Scheck-Logo zu verwenden. 

Die Verwendung der Logos muss in der Dokumentation entsprechend nachgewiesen werden und ist Voraussetzung für die Kostenrückerstattung.  

Hinweise zum Download der Logos finden Sie in Ihrem Zusageschreiben. 

M

Maßnahmebeginn

Mit Ihrem Vorhaben dürfen Sie erst mit Erhalt des Zusageschreibens beginnen. 

Die Umsetzung des Vorhabens darf erst nach schriftlicher Zusage begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist nur in Ausnahmefällen auf Antrag (E-Mail) möglich.

Ein unzulässiger vorzeitiger Maßnahmebeginn liegt vor, sobald eine verbindliche Bestellung abgegeben oder ein Vertrag vor Erteilung der Zusage geschlossen wurde (Lieferungs- oder Leistungsvertrag). 

P

Partnerländer/-regionen NRWs

Grenzüberschreitende Vorhaben mit Bezug zu unseren regionalen Partnerschaften im weitesten Sinn werden bevorzugt.

Dazu gehören: 

  • Hauts-de-France (Frankreich) und Schlesien (Polen), das Regionale Weimarer Dreieck
  • Benelux-Länder (Belgien, Niederlande, Luxemburg)
  • Piemont (Italien)
  • Nordmazedonien
  • Schottland*
  • Dnipropetrowsk (Ukraine, im Aufbau)
  • Ungarn
  • Israel

*Vorhaben mit weiteren Landesteilen des Vereinigten Königreichs werden ebenfalls unterstützt. Ausdrücklich begrüßt wird auch die Einreichung von Vorhaben, die Jugendbegegnungen mit dem Vereinigten Königreich fördern, sofern ein inhaltlicher Europaschwerpunkt vorliegt (Schwerpunkte auf Kultur, Sport, Gedenkstätten o.ä. sind nicht ausreichend!).

 

Pauschalen für Verpflegung und Übernachtung

Die Pauschalen für Verpflegung und Übernachtung sind als Zuschüsse zu verstehen. Um die Berechnung von Verpflegungs- und Übernachtungskosten zu vereinfachen werden auf Grundlage der Anzahl der Teilnehmenden sogenannte Kostenpauschalen für Verpflegung und Übernachtung angewandt. 

Pro Tag und pro Person können folgende Pauschalen für Übernachtung und Verpflegung bei Projekten berücksichtigt werden:

Übernachtungspauschale: 70 Euro pro Person und Nacht, (50 Euro p.P./N. für Schülerinnen/Schüler, Studierende und sonstige Gruppenreisen mit Übernachtung in Mehrbettzimmern)

Verpflegungspauschale: 
a. bei einer Mahlzeit (halber Tag): 10 Euro pro Person und Tag
b. bei zwei oder mehr Mahlzeiten (ganzer Tag): 20 Euro pro Person und Tag

Bitte geben Sie im Antrag und im Finanzierungsplan die Anzahl der teilnehmenden Personen und die Anzahl der Übernachtungen an, damit wir die Pauschalen entsprechend in der Zusage berücksichtigen können. 

R

Reichweite

Um abschätzen zu können, wie viele Personen Sie mit Ihrem Vorhaben erreichen, fragen wir im Antrag die Reichweite Ihres Vorhabens ab. Damit schließen wir sowohl die mittelbare als auch die unmittelbare Reichweite Ihres Projekts durch Öffentlichkeitsarbeit, Social-Media-Beiträge, Videos oder Podcasts mit ein. Um die Sichtbarkeit Ihres Projekts zu vergrößern, senden Sie uns gerne Links zu Websiteeinträgen, Posts oder anderen Dokumentationen zu, die wir auf unserer Europa-Scheck-Website platzieren können. Verwenden Sie zudem den #europaschecks auf Instagram oder Facebook. 

S

Städtepartnerschaften

Die Landesinitiative Europa-Schecks unterstützt auch bestehende oder im Aufbau befindliche Städtepartnerschaften mit Ländern des Europarates. Wie bei allen Vorhaben muss ein inhaltlicher Europaschwerpunkt gegeben sein. Der grenzüberschreitende Charakter des Austausches allein ist dafür nicht ausreichend (s. auch G zu grenzüberschreitende Vorhaben). Nordrhein-Westfälische Städte und Gemeinden pflegen über 500 Städtepartnerschaften in Europa – leider können wir nicht jede dieser Partnerschaften unterstützen. Daher bitten wir Sie, sich im Rahmen einer Städtepartnerschaft primär zu besonderen Anlässen bei uns um einen Europa-Scheck zu bewerben, wie etwa zu einem Jubiläum. 

Stichtage

Die Antragstellung auf Europa-Schecks ist laufend zu fünf Stichtagen im Jahr möglich: 

1. Dezember (Anträge für Vorhaben für das Folgejahr)
1. Februar
1. April 
1. Juni
1. August

Der Stichtag 1. Dezember ermöglicht eine Antragstellung für Vorhaben im darauffolgenden Jahr. An den anderen vier Stichtagen können lediglich Vorhaben beantragt werden, die noch im laufenden Kalenderjahr umgesetzt werden. Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung auf einen Europa-Scheck mindestens 2 Monate vor dem geplanten Start (Beginn Durchführungszeitraum) erfolgen muss. 

T

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmebedingungen zur Landesinitiative Europa-Schecks stehen auf unserer Website zum Download bereit. Darin finden Sie Informationen zur Antragsberechtigung, zu Kriterien, Kostenübernahme, Abrechnung und Dokumentation. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmebedingungen zum 1. Oktober 2025 aktualisiert werden (Teilnahmebedingungen 2026).

U

Überjährigkeit

Überjährige Maßnahmen sind bei der Landesinitiative Europa-Schecks nicht möglich. Wenn Sie Ihre Projektidee im Folgejahr weiterführen möchten, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag mit weiterentwickeltem Konzept vorzulegen. 

V

Veröffentlichungen

Wenn Sie im Rahmen Ihres Vorhabens eine Website, Social-Media-Beiträge, Präsentation, Flyer etc. zu den Inhalten Ihres Vorhabens erstellen, sind 

1. das Logo des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen sowie 

2. das Europa-Scheck-Logo zu verwenden. 

Die Verwendung der Logos muss in der Dokumentation entsprechend nachgewiesen werden. 

Bitte weisen Sie zusätzlich schriftlich folgendermaßen auf die Landesinitiative hin: 

„Titel des Vorhabens“ wird von der Landesinitiative Europa-Schecks des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt.

Hinweise zum Download der Logos finden Sie in Ihrem Zusageschreiben. Verwenden Sie zudem auf Social Media gerne unseren Hashtag #europaschecks. 

Z

Zielgruppen

Bei der Bestenauswahl der Anträge um Europa-Schecks werden insbesondere Projekte berücksichtigt, die neue Zielgruppen erschließen und die Diversität unserer Gemeinschaft mitdenken. Daher ist es wichtig, dass Sie uns im Antrag schildern, welche Zielgruppen Sie wie erreichen wollen. 

Zusage

Über Ihren Antrag wird bis zum nächsten Stichtag entschieden. Durchschnittlich dauert die Entscheidung 6 Wochen ab dem jeweiligen Stichtag, bis Sie die Zu- oder Absage per Mail erhalten. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. 

Sobald Sie die Zusage per Mail erhalten, dürfen Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens starten und Ausgaben tätigen. In Ihrem Zusageschreiben finden Sie nähere Informationen zu der Kostenübernahme, der Abrechnung und der Dokumentation.