Europa-Schecks A bis Z
Einfach durchstöbern oder per Suchfunktion (STRG + F) das passende Stichwort finden.
A
Abrechnung
Nach Vorhabenende, spätestens aber 2 Monate danach, sind Belege für die geleisteten Ausgaben online im Portal oder permailtoeuropa-scheck[at]bezreg-muenster.nrw.de ( Mail) an die Bezirksregierung einzureichen - ansonsten ist keine Erstattung mehr möglich. Die Belege können Sie hier digital einreichen.
Die Gesamtabrechnung erfolgt, wenn alle erforderlichen Belege und Dokumentationen der vorliegen. Genauere Informationen zur Dokumentation des Vorhabens sowie zur Abrechnung entnehmen Sie bitte Ihrer Zusage.
Bitte beachten Sie dazu auch unser Formular „Europa-Scheck Kurzanleitung: Von der Idee bis zur Abrechnung“ als Download auf unserer Website, das wertvolle Tipps zur Vorhabentwicklung, Antragstellung und Abrechnung enthält.
Absage
Über Ihren Antrag wird bis zum nächsten Stichtag entschieden. Durchschnittlich dauert die Entscheidung 6 Wochen ab dem jeweiligen Stichtag, bis Sie die Zu- oder Absage per Mail erhalten. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Wenn ein Antrag abgelehnt wurde, kann er in der gleichen Form nicht erneut eingereicht werden. Selbstverständlich freuen wir uns aber über Ihren Antrag zu einer neuen bzw. weiterentwickelten Idee.
Abschlagszahlung
Sobald Sie eine Zusage für einen Europa-Scheck von uns erhalten haben, können Sie eine Abschlagszahlung über Mittelabruf beantragen. Die Abschlagszahlung muss mindestens 1.000 Euro betragen (für Raummieten, Zugbuchungen o.ä.) und darf maximal 50% des bewilligten Gesamtbetrages ausmachen.
Für den Fall, dass Sie eine Abschlagszahlung beantragen, reichen Sie bitte per Mail an europa-scheck[at]brms.nrw.de (europa-scheck[at]brms[dot]nrw[dot]de) entsprechende Nachweise Ihrer vorab geleisteten Ausgaben ein (z.B. Scan einer Anzahlung/eines Angebots).
Antrag
Die gesamte Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Portal förderung.nrw. In der Regel nimmt die Antragstellung 30 bis 45 Minuten in Anspruch.
Antragstellung
Der Antrag muss mindestens 2 Monate vor dem Start des Vorhabens (Beginn Durchführungszeitraum) bei uns online eingehen. Dabei ist das Eingangsdatum des Antrags entscheidend.
Wenn Sie folgende Punkte vorbereitet haben, geht es schnell:
- Antrag online ausfüllen und Ihr Vorhaben, seinen Europaschwerpunkt sowie die Zielgruppe und die Reichweite kurz und aussagekräftig beschreiben,
- Angaben zum Finanzierungsplan bezogen auf die Europaaktivität machen und
- das unterschriebene Formular „Unterschrift zur Bestätigung der Richtigkeit der Angaben“ bitte mit Ansprechpartner/in leserlich und einem regelmäßig abgerufenen Postfach nennen (Adresse dort einbinden, damit sie nicht im Spam irgendwann gelöscht wird) am Ende des Antrags hochladen.
Bitte beachten Sie dazu auch unser Formular „Europa-Scheck Kurzanleitung: Von der Idee bis zur Abrechnung“ als Download auf unserer Website, das wertvolle Tipps zur Vorhabentwicklung, Antragstellung und Abrechnung enthält.
Auslandsreisen
Reisen, (Schüler)Austausche oder Begegnungen, die hauptsächlich touristischen Zwecken dienen und wenig mit Europa-(politischen)Themen zu tun haben, werden nicht mit Europa-Schecks unterstützt.
Bitte denken Sie auch daran, dass die Reisekosten plus Verpflegung nicht überwiegen dürfen. Zudem kommen wir üblicherweise nicht für Lebenshaltungskosten, wie beispielsweise Lunchpakete für eine eintägige Fahrt auf.
Wir legen bei Auslandsreisen Wert auf Vorhaben mit unseren regionalen Partnerschaften im weitesten Sinn.
Dazu gehören:
- Hauts-de-France (Frankreich) und Schlesien (Polen) (das Regionale Weimarer Dreieck)
- Benelux-Länder (Belgien, Niederlande, Luxemburg)
- Piemont (Italien)
- Nordmazedonien
- Schottland*
- Dnipropetrowsk (Ukraine, im Aufbau)
- Ungarn
- Israel
*Vorhaben mit weiteren Landesteilen des Vereinigten Königreichs werden ebenfalls unterstützt. Ausdrücklich begrüßt wird auch die Einreichung von Vorhaben, die Jugendbegegnungen mit dem Vereinigten Königreich fördern, sofern ein inhaltlicher Europaschwerpunkt vorliegt (Schwerpunkte auf Kultur, Sport, Gedenkstätten o.ä. sind nicht ausreichend!).
B
Beispiele
Auf unserer Website finden Sie eine Galerie mit Vorhaben, die bereits über die Landesinitiative Europa-Schecks unterstützt wurden.
Die Landesinitiative Europa-Schecks möchte vielseitige Ideen unterstützen und steht daher ganz unterschiedlichen Formaten offen gegenüber.
Beispiele:
- Social-Media-Aktionen,
- Veranstaltungen,
- Ausstellungen,
- Fachgespräche,
- Publikationen,
- Theaterstücke und Kurzfilme mit deutlichem Europabezug,
- Begegnungsfahrten/-treffen zur Förderung von europäischen Städte- und Projektpartnerschaften, bei denen z.B. Lösungswege für Fachkräftemangel, Transformation, Europabildung ausgetauscht werden,
- grenzüberschreitender, nachhaltiger Austausch zu einem europäischen Thema,
- gemeinsame Unternehmungen in den Bereichen Sport, Kultur, Umwelt, die über reine Feierlichkeiten hinausgehen, eine nachhaltige europafreundliche Beziehungspflege mit europäischen Partnern ermöglichen und Vereinbarungen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit setzen.
Belege
Nach Vorhabenende, spätestens aber 2 Monate danach, sind Belege für die geleisteten Ausgaben online im Portal oder permailtoeuropa-scheck[at]bezreg-muenster.nrw.de ( Mail) an die Bezirksregierung einzureichen - ansonsten ist keine Erstattung mehr möglich. Die Belege können Sie digital einreichen.
Genauere Informationen zur Dokumentation des Vorhabens sowie zur Abrechnung entnehmen Sie bitte Ihrer Zusage.
Beratung
Bei konkreten Fragen zu Ihrem Vorhaben, Ihrer Bewerbung oder zur Abrechnung haben, wenden Sie sich bitte an
Bezirksregierung Münster
Telefon: 0251-411 1155
E-Mail: europa-scheck[at]brms.nrw.de (europa-scheck[at]brms[dot]nrw[dot]de)
Bewertung
Alle bis zum jeweiligen Stichtag eingegangenen Anträge werden gesammelt, geprüft und bewertet. Es erfolgt eine Bestenauslese zum jeweiligen Stichtag.
Ob und in welcher Höhe Ihre Bewerbung für einen Europa-Scheck erfolgreich ist, wird im Rahmen einer Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung der genannten Teilnahmebedingungen, der Kriterien und der eingegangenen Anträge der Mitbewerberinnen und Mitbewerber (Bestenauslese) entschieden. Durchschnittlich erhalten Sie innerhalb von 6 Wochen nach dem jeweiligen Stichtag eine Zu- oder Absage per Mail durch die Bezirksregierung Münster.
Neben den oben genannten Kriterien werden auch die Antragshöhe, die Erschließung neuer Zielgruppen, die Innovationskraft sowie die regionale Verteilung in ganz NRW in die Bewertung mit einbezogen. Bei wiederkehrenden Veranstaltungen - beispielsweise Europatage in den Europawochen, Brüsselfahrten, Festivitäten zu Städtepartnerschaften – gilt, möglichst kreativ zu sein, um neue Zielgruppen anzusprechen und neue, motivierende Ideen zu entwickeln.
Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
D
Dokumentation
Wir möchten gerne erfahren, ob und wie Sie ihr Vorhaben umgesetzt haben, welche Ideen gut funktioniert haben und welche Punkte Sie vielleicht auch in Zukunft anders machen würden. Dazu können Sie uns eine Dokumentation Ihres Vorhabens in einer für Sie geeigneten Form einreichen, sei es mit Fotos, Videos, einem kurzen schriftlichen Bericht, Screenshots von Social Media Beiträgen oder auch Presseberichten. Nur so haben wir die Möglichkeit, die Erfolge Ihrer Vorhaben und die Wirkung der Mittelverwendung als Vorzeigebeispiele zu kommunizieren.
Nähere Informationen dazu finden Sie auch in Ihrer Zusage.
In der Dokumentation müssen Sie uns auch nachweisen, dass Sie das Europa-Scheck-Logo, das Logo des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den schriftlichen Verweis auf die Landesinitiative Europa-Schecks verwendet haben.
Durchführungsort
Bitte geben Sie im Antrag den genauen Durchführungsort an. Das Vorhaben muss nicht zwingend in NRW stattfinden. Wichtig ist, dass das Vorhaben von erheblichem Landesinteresse ist und seine Wirkung klar in NRW entfaltet oder zielgruppengerichtet Bürgerinnen und Bürger in NRW adressiert.
Durchführungsorte, in denen bisher noch keine Europa-Scheck-Maßnahme umgesetzt wurde, werden bei der Bewertung besonders berücksichtigt, wenn die Teilnahmebedingungen erfüllt sind. Schauen Sie gern hierzu auf unsere interaktive Europa-Scheck-Karte.
Durchführungszeitraum
Der Durchführungszeitraum erfasst den konkreten Zeitraum, in dem das Vorhaben stattfindet.
Es besteht keine Mindestdauer. Der Durchführungszeitraum des Vorhabens darf nur in begründeten Ausnahmefällen länger als 3 Monate dauern und muss innerhalb desselben Kalenderjahres begonnen und abgeschlossen werden. Überjährige Vorhaben (z.B. November bis Januar) sind dabei nicht zulässig. Das hat haushälterische Gründe. Wenn Sie nach Projektabschluss Erfahrungen zur Reichweite und Wirkung gesammelt haben, können Sie das Vorhaben weiterentwickeln und gern einen neuen Antrag stellen.
E
Eigenanteil
Ein finanzieller Eigenanteil ist bei der Landesinitiative Europa-Schecks nicht erforderlich. Falls Sie einen Eigenanteil erbringen, geben Sie dies bitte im Finanzierungsplan des Antrags an. Ein Eigenanteil kann auch durch ehrenamtliche Arbeit erbracht werden, die Sie entsprechend im Finanzierungsplan darstellen können.
Europa
Wir denken Europa groß. Immer, wenn im Antrag von „Europa“ die Rede ist, meinen wir alle 46 Mitgliedsstaaten, die zum Europarat gehören.
Europaschwerpunkt
Jedes Europa-Scheck-Vorhaben braucht einen inhaltlichen Europaschwerpunkt. Das bedeutet, dass sich jedes Projekt im Kern mit einer europäischen Thematik auseinandersetzen muss, ein allgemeiner europäischer/grenzüberschreitender Bezug ist nicht ausreichend (z.B. Konzert oder Sportwettbewerb).
Europawochen
Der Monat Mai steht ganz im Zeichen Europas. Deshalb wollen wir bewusst Vorhaben hervorheben, die zur starken Sichtbarkeit Europas in diesem Monat beitragen und der Öffentlichkeit zeigen, dass NRW geeint hinter dem Europagedanken steht. Wenn Ihr Vorhaben in den Europawochen (30.04-31.05) stattfindet, kreuzen Sie dies gerne im Antrag an, damit wir diesen Vorhaben eine besondere Sichtbarkeit verleihen können.
Die Angabe hat keine Auswirkung auf die Antragsprüfung.
F
Finanzierungsplan
Eine genaue Schritt-für-Schritt Anleitung zum Ausfüllen des Finanzierungsplans finden Sie im Downloadbereich unserer Website oder im Antragsformular.
Sollten sich im Verlauf Ihres Vorhabens Änderungen in Ihrem Finanzierungsplan ergeben, müssen diese mit der Bezirksregierung Münster abgestimmt werden. Ohne vorherige Abstimmung behalten wir uns vor, Ihnen diese Kosten nicht zu erstatten, da sich die Zusage auf den von Ihnen mit dem Antrag eingereichten Finanzierungsplan bezieht.
G
Geld
Die Landesinitiative Europa-Schecks unterstützt sowohl kleine als auch umfangreichere Vorhaben mit bis zu 25.000 Euro.
Je höher der beantragte Europa-Scheck ist, desto höher sind die Anforderungen für eine Zusage (entsprechend strengere Bewertung). Bitte bedenken Sie, dass die von Ihnen im Antrag angegebenen Kosten in einem realistischen Verhältnis zur Reichweite Ihres Vorhabens stehen müssen.
Grenzüberschreitende Projekte
Ob mit Partnern oder im Rahmen von Städtepartnerschaften, die Europa-Schecks unterstützten auch grenzüberschreitende Projekte, die bestehende Partnerschaften stärken oder neue Kooperationen aufbauen. Wichtig ist hier, dass allein der grenzüberschreitende Charakter keinen ausreichenden Europaschwerpunkt darstellt.
K
Klassenfahrt
Übliche Klassenfahrten oder Schüleraustausche können nicht mit einem Europa-Scheck unterstützt werden. Es bedarf einer inhaltlichen Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit Europa. Zudem dürfen die Kosten für Verpflegung und Reisen nicht überwiegen. Wir legen außerdem Wert auf Nachhaltigkeit, sowohl in der Programmgestaltung als auch bei der Art des Transports.
Kooperation
Wir begrüßen es, wenn unterschiedliche Akteure sich zusammenschließen, und gemeinsam einen Antrag auf Europa-Scheck stellen. Diese Kooperationen sind auch grenzüberschreitend möglich.
Wenn mehrere Akteure für ein Vorhaben zusammenarbeiten, können für dasselbe Vorhaben auch mehrere Europa-Schecks beantragt werden, sofern keine doppelte Unterstützung für dieselben Kosten angeführt wird. Bitte bedenken Sie jedoch, dass jeder Antrag einzeln bewertet und entschieden wird.
L
Landesinteresse
Unsere Landesinitiative Europa-Schecks verfolgt das übergeordnete Ziel, den Europagedanken in ganz Nordrhein-Westfalen zu stärken und die unterschiedlichen Facetten einer lebendigen Demokratie zu verankern. Die Anträge auf Europa-Schecks werden stets dahingehend geprüft, inwieweit Sie für das Land Nordrhein-Westfalen im Sinne dieses Europagedankens von Interesse sind.
Logos
Wenn Sie im Rahmen Ihres Vorhabens eine Website, Social-Media-Beiträge, Präsentation, Flyer etc. zu den Inhalten Ihres Vorhabens erstellen, sind
- das Logo des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen sowie
- das Europa-Scheck-Logo zu verwenden.
Die Verwendung der Logos muss in der Dokumentation entsprechend nachgewiesen werden und ist Voraussetzung für die Kostenrückerstattung.
Hinweise zum Download der Logos finden Sie in Ihrem Zusageschreiben.
M
Maßnahmebeginn
Mit Ihrem Vorhaben dürfen Sie erst mit Erhalt des Zusageschreibens beginnen. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist nicht möglich.
P
Partnerländer/-regionen NRWs
Grenzüberschreitende Vorhaben mit Bezug zu unseren regionalen Partnerschaften im weitesten Sinn werden bevorzugt.
Dazu gehören:
- Hauts-de-France (Frankreich) und Schlesien (Polen), das Regionale Weimarer Dreieck
- Benelux-Länder (Belgien, Niederlande, Luxemburg)
- Piemont (Italien)
- Nordmazedonien
- Schottland
- Dnipropetrowsk (Ukraine, im Aufbau)
- Ungarn
- Israel
R
Reichweite
Um abschätzen zu können, wie viele Personen Sie mit Ihrem Vorhaben erreichen, fragen wir im Antrag die Reichweite Ihres Vorhabens ab. Damit schließen wir sowohl die mittelbare als auch die unmittelbare Reichweite Ihres Projekts durch Öffentlichkeitsarbeit, Social-Media-Beiträge, Videos oder Podcasts mit ein. Um die Sichtbarkeit Ihres Projekts zu vergrößern, senden Sie uns gerne Links zu Websiteeinträgen, Posts oder anderen Dokumentationen zu, die wir auf unserer Europa-Scheck-Website platzieren können. Verwenden Sie zudem gerne den #europaschecks auf Instagram oder Facebook.
S
Städtepartnerschaften
Die Landesinitiative Europa-Schecks unterstützt auch bestehende oder im Aufbau befindliche Städtepartnerschaften mit Ländern des Europarates. Wie bei allen Vorhaben muss ein inhaltlicher Europaschwerpunkt gegeben sein. Der grenzüberschreitende Charakter des Austausches allein ist dafür nicht ausreichend. Nordrhein-Westfälische Städte und Gemeinden pflegen über 500 Städtepartnerschaften in Europa – leider können wir nicht jede dieser Partnerschaften unterstützen. Daher bitten wir Sie, sich im Rahmen einer Städtepartnerschaft primär zu besonderen Anlässen bei uns um einen Europa-Scheck zu bewerben, wie etwa zu einem Jubiläum.
Stichtage
Die Antragstellung auf Europa-Schecks ist laufend zu fünf Stichtagen im Jahr möglich:
1. Dezember (Anträge für Vorhaben für das Folgejahr)
1. Februar
1. April
1. Juni
1. August
Der Stichtag 1. Dezember ermöglicht eine Antragstellung für Vorhaben im darauffolgenden Jahr. An den anderen vier Stichtagen können lediglich Vorhaben beantragt werden, die noch im laufenden Kalenderjahr umgesetzt werden. Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung auf einen Europa-Scheck mindestens 2 Monate vor dem geplanten Start (Beginn Durchführungszeitraum) erfolgen muss.
T
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen zur Landesinitiative Europa-Schecks stehen auf unserer Website zum Download bereit. Darin finden Sie Informationen zur Antragsberechtigung, zu Kriterien, Kostenübernahme, Abrechnung und Dokumentation. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmebedingungen zum 1. Oktober 2024 aktualisiert wurden.
U
Überjährigkeit
Überjährige Maßnahmen sind bei der Landesinitiative Europa-Schecks nicht möglich. Wenn Sie Ihre Projektidee im Folgejahr weiterführen möchten, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag mit weiterentwickeltem Konzept vorzulegen.
V
Veröffentlichungen
Wenn Sie im Rahmen Ihres Vorhabens eine Website, Social-Media-Beiträge, Präsentation, Flyer etc. zu den Inhalten Ihres Vorhabens erstellen, sind
1. das Logo des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen sowie
2. das Europa-Scheck-Logo zu verwenden.
Die Verwendung der Logos muss in der Dokumentation entsprechend nachgewiesen werden.
Bitte weisen Sie zusätzlich schriftlich folgendermaßen auf die Landesinitiative hin:
„Titel des Vorhabens“ wird von der Landesinitiative Europa-Schecks des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt.
Hinweise zum Download der Logos finden Sie in Ihrem Zusageschreiben. Verwenden Sie zudem auf Social Media gerne unseren Hashtag #europaschecks.
Z
Zielgruppen
Bei der Bestenauswahl der Anträge um Europa-Schecks werden insbesondere Projekte berücksichtigt, die neue Zielgruppen erschließen und die Diversität unserer Gemeinschaft mitdenken. Daher ist es wichtig, dass Sie uns im Antrag schildern, welche Zielgruppen Sie wie erreichen wollen.
Zusage
Über Ihren Antrag wird bis zum nächsten Stichtag entschieden. Durchschnittlich dauert die Entscheidung 6 Wochen ab dem jeweiligen Stichtag, bis Sie die Zu- oder Absage per Mail erhalten. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Eine Dauerförderung ist ausgeschlossen.
Sobald Sie die Zusage per Mail erhalten, dürfen Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens starten und Ausgaben tätigen. In Ihrem Zusageschreiben finden Sie nähere Informationen zu der Kostenübernahme, der Abrechnung und der Dokumentation.
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