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Europäischer Ausschuss der Regionen

Europäischer Ausschuss der Regionen

​Was ist der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) und wie funktioniert er? Antworten auf diese Fragen finden Sie hier.

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) vertritt die Interessen der regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften aller 27 EU-Mitgliedstaaten. Seine 329 ordentlichen Mitglieder und 329 stellvertretenden Mitglieder sind gewählte Vertreterinnen und Vertreter der regionalen und kommunalen Ebene, zum Beispiel Ministerinnen und Minister bzw. Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Landesregierungen oder Abgeordnete der Landtage sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Sie kommen jährlich zu fünf bis sechs Plenartagungen und zu den Sitzungen der insgesamt sechs Fachkommissionen des AdR zusammen. Nordrhein-Westfalen verfügt in der aktuellen VIII. Mandatsperiode des AdR (2025-2030) über ein ordentliches und ein stellvertretendes Mandat, die zwischen Landtag und Landesregierung aufgeteilt sind. Von der nordrhein-westfälischen Landesregierung wurde Annika Fohn MdL als ordentliches Mitglied, vom Landtag Nordrhein-Westfalen wurde Stefan Engstfeld MdL als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen. Die formale Benennung erfolgte durch den Rat der Europäischen Union.

Berichte über die Plenartagungen

Der AdR ist eine beratende europäische Institution und wirkt über ein formelles Konsultationsverfahren am Rechtsetzungsprozess der Europäischen Union mit. Das bedeutet, dass die Europäische Kommission, der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament in wichtigen Politikbereichen verpflichtet sind, eine Stellungnahme des AdR einzuholen, wenn Interessen der Regionen (das sind in Deutschland die Bundesländer) und der kommunalen Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Landkreise) berührt werden. Darüber hinaus kann der AdR auch eigenständig tätig werden und sogenannte Initiativ-Stellungnahmen zu europapolitischen Themen verabschieden.

Seit seiner Gründung im Jahr 1994 ist der AdR ein wichtiger Hüter des Subsidiaritätsprinzips. Dieses besagt, dass die Europäische Union nur dann eine Regelungsbefugnis hat, wenn eine gesetzliche Regelung auf nationaler, regionaler oder kommunaler Ebene nicht ausreichend ist. Mit dem Vertrag von Lissabon, der im Dezember 2009 in Kraft getreten ist, wurde dem AdR zudem ein Klagerecht beim Europäischen Gerichtshof eingeräumt, wenn er eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips oder seiner eigenen Rechte feststellt.

Deutsche Delegation Europäischer Ausschuss der Regionen

Die deutsche Delegation im AdR umfasst insgesamt 24 ordentliche und 24 stellvertretende Mitglieder. Die Mandate verteilen sich auf die Länder, wobei die kommunalen Spitzenverbände insgesamt drei ordentliche und drei stellvertretende Mandate innehaben. Derzeit hält Sachsen den Vorsitz.

Präsidium Europäischer Ausschuss der Regionen

Das Präsidium gilt als zentrales politisches Steuergremium des AdR. Es legt die politischen Prioritäten fest, überwacht deren Umsetzung und bereitet die grundlegenden Entscheidungen des Ausschusses vor. Vor jeder Plenartagung tritt das Präsidium zusammen, um die Arbeiten der Plenarversammlung und der Fachkommissionen zu koordinieren. Außerdem finden zweimal jährlich außerordentliche Sitzungen in dem EU-Mitgliedstaat statt, der den halbjährlichen Ratsvorsitz innehat. Jede nationale Delegation ist im Präsidium vertreten und stellt eine Vizepräsidentin bzw. einen Vizepräsidenten des AdR. Die deutsche Delegation ist im Präsidium mit drei Mandaten vertreten.

Präsidium des AdR

Fachkommissionen im Europäischen Ausschuss der Regionen

Der AdR verfügt über sechs Fachkommissionen, die in ihrer Funktion mit den Landtagsausschüssen vergleichbar sind. In den Fachkommissionen werden die Stellungnahmen des AdR inhaltlich vorbereitet und politisch vorabgestimmt, bevor sie im Plenum verabschiedet werden. Nordrhein-Westfalen ist in der Fachkommission für Unionsbürgerschaft, Regieren, institutionelle Fragen und Außenbeziehungen (CIVEX) und in der Fachkommission für Wirtschaftspolitik (ECON) vertreten.

Die Fachkommission für Unionsbürgerschaft, Regieren, institutionelle Fragen und Außenbeziehungen (CIVEX) befasst sich insbesondere mit Fragen der europäischen Demokratie und Multi-Level-Governance, mit Migration, Integration und Asyl sowie der Nachbarschafts-, Erweiterungs- und Entwicklungspolitik der Europäischen Union. Auch medienpolitische Themen fallen in ihren Zuständigkeitsbereich.

► https://www.cor.europa.eu/de/node/117

Die Fachkommission für Wirtschaftspolitik (ECON) befasst sich mit wirtschafts- und industriepolitischen Themen, darunter Wettbewerbs- und Beihilfenpolitik, öffentliches Vergabe- und Auftragswesen sowie die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen. 

► https://www.cor.europa.eu/de/node/123 

Stellungnahmen Nordrhein-Westfalens im AdR

Folgende Berichterstattungen hat Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren übernommen. Die Stellungnahmen entstanden in den zuständigen Fachkommissionen CIVEX und ECON und wurden vom Plenum des AdR verabschiedet.

Die Stellungnahme zum Thema „Aktive Subsidiarität: ein Grundprinzip der EU-Agenda für bessere Rechtsetzung“ unterstreicht die Bedeutung einer bürgernahen und effizienten europäischen Gesetzgebung. Sie hebt hervor, dass die EU ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken und den digitalen und grünen Wandel aktiv gestalten muss. Dabei wird eine effizientere und aktivere Einbindung der regionalen Ebene in alle Phasen des Gesetzgebungsprozesses gefordert. Da die subnationalen Ebenen über 70 Prozent der europäischen Rechtsvorschriften umsetzen, verfügen sie über wertvolle praktische Erfahrungen bei deren Anwendung und Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger bzw. die Unternehmen vor Ort. Ihre Perspektiven sollten mittels konkreter Beteiligungsformate im europäischen Gesetzgebungsprozess zukünftig stärker berücksichtigt werden.

► https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202405366

► https://www.cor.europa.eu/de/our-work/opinions/cdr-5624-2023

► https://www.cor.europa.eu/de/node/17770

► https://mbeim.nrw/stellungnahme-aus-nordrhein-westfalen-bruessel-vorschlaege-fuer-bessere-eu-rechtsetzung

► https://x.com/NRWinEU/status/1803718104586854407

Die Stellungnahme zur Netto-Null-Industrie-Verordnung befasst sich mit dem Ausbau der Produktion klimafreundlicher Technologien in der EU und der Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie. Dabei wird hervorgehoben, dass die grüne Transformation nur gelingen kann, wenn alle Ebenen der Wertschöpfungskette mit einbezogen werden. Zugleich wird eine stärkere Rolle der Regionen bei der Umsetzung der Maßnahmen gefordert.

► https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C_202300254

► https://www.cor.europa.eu/de/our-work/opinions/cdr-2189-2023

► https://www.cor.europa.eu/de/aktuelles/uebergang-der-eu-industrie-regionale-massnahmen-zur-verringerung-der-abhaengigkeit-von-kritischen

► https://mbeim.nrw/stellungnahme-aus-nordrhein-westfalen-bruessel-mehr-investitionen-netto-null-technologien

► https://x.com/NRWinEU/status/1755260830038233141 

In der Stellungnahme zum Europäischen Medienfreiheitsgesetz wird das Ziel unterstützt, Medienfreiheit, Pluralismus und Unabhängigkeit der Medien in der Europäischen Union zu sichern. Zugleich wird hervorgehoben, dass Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und die Multi-Level-Governance zentrale Prinzipien für das Funktionieren der Medien in der EU sind. Vor diesem Hintergrund wird darauf hingewiesen, dass eine Überregulierung, zu weitgehende Harmonisierung oder gar Zentralisierung der Medienregulierung gut etablierte Mediensysteme in den EU-Mitgliedstaaten beeinträchtigen würden. 

► https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52022IR5388

► https://www.cor.europa.eu/de/our-work/opinions/cdr-5388-2022

► https://www.cor.europa.eu/de/aktuelles/medienfreiheit-lokale-und-regionale-entscheidungstraeger-unterstreichen-ihre-rolle-fuer-die-freiheit

► https://mbeim.nrw/europaeischer-ausschuss-der-regionen-kritische-stellungnahme-aus-nordrhein-westfalen-zum 

► https://x.com/NRWinEU/status/1636382849518669825

In der Stellungnahme zum sozioökonomischen Strukturwandel der Kohleregionen in Europa wird die Notwendigkeit betont, Regionen, die vom Kohleausstieg betroffenen sind, gezielter auf europäischer Ebene zu unterstützen. Ziel der Berichterstattung war es, den wirtschaftlichen und sozialen Strukturwandel aktiv zu gestalten. Die Europäische Kommission ist mit ihrem Vorschlag zur Schaffung eines Just Transition Fund („Fonds für einen gerechten Übergang“) dieser Forderung nachgekommen. Nordrhein-Westfalen erhält in der Förderperiode von 2021 bis 2027 insgesamt rund 680 Millionen Euro aus dem Fonds, ca. 100 Millionen Euro für das nördliche Ruhrgebiet und ca. 580 Millionen Euro für das Rheinische Revier.

► https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52018IR6337

► https://www.cor.europa.eu/de/our-work/opinions/cdr-6337-2018

► https://www.land.nrw/pressemitteilung/europaeische-regionen-stellen-sich-hinter-die-forderungen-nordrhein-westfalens-zur

► https://x.com/NRWinEU/status/1202577542982569984

 

Fit-4-Future-Platform EU-Rechtsvorschriften vereinfachen

Die Fit-for-Future Plattform der Europäische Kommission wurde 2020 eingerichtet, um bestehendes EU-Recht zu vereinfachen, zu modernisieren und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Im Zeitraum von 2021 bis 2024 unterstützte die Plattform die Europäische Kommission dabei, EU-Recht effizienter zu gestalten. Die Plattform setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern der EU-Mitgliedstaaten sowie Interessensvertretern zusammen. Zusätzlich entsandte der AdR drei Delegierte, wovon Nordrhein-Westfalen ein Mandat übernahm. Das RegHub Netzwerk war als Untergruppe in die Arbeit der Plattform integriert und führte Konsultationsverfahren zu den jeweiligen Schwerpunkten des Arbeitsprogramms der Plattform durch. 

Das Mandat der Plattform endete im November 2024. Ihre Ergebnisse fließen jedoch weiterhin in die Agenda der Europäischen Kommission für bessere Rechtssetzung ein.

Nordrhein-Westfalen übernahm Berichterstattungen zu verschiedenen Themen, darunter E-Procurement („Elektronische Vergabeverfahren“), End-of-Life-Vehicles („Altfahrzeug-Richtlinie“) und zum Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), Kohäsionsfonds und Just Transition Fund. 

► https://commission.europa.eu/law/law-making-process/evaluating-and-improving-existing-laws/refit-making-eu-law-simpler-less-costly-and-future-proof/fit-future-platform-f4f_de