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Europäischer Ausschuss der Regionen

Europäischer Ausschuss der Regionen

​Was ist der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR), wie funktioniert er und wie sieht die Arbeit von NRW-Europastaatssekretär Dr. Mark Speich im AdR aus? Antworten auf diese Fragen finden Sie hier.

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) vertritt die Interessen der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften aller 27 EU-Mitgliedstaaten. Seine 329 Mitglieder sind gewählte Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen und regionalen Ebene, zum Beispiel Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Landesregierungen oder Abgeordnete der Landtage. Sie kommen jährlich zu sechs Plenartagungen und Sitzungen der insgesamt sechs Fachkommissionen des AdR in Brüssel zusammen.  

 

Nordrhein-Westfalen verfügt in der aktuellen 7. Mandatsperiode des AdR über zwei ordentliche und zwei stellvertretende Mandate im AdR, welche zwischen dem Landtag und der Landesregierung aufgeteilt sind.

Für die nordrhein-westfälische Landesregierung nimmt NRW Europastaatssekretär Dr. Mark Speich das ordentliche Mandat im AdR wahr.

Berichte Europäischer Ausschuss der Regionen

Der AdR ist eine beratende Einrichtung. Er nimmt über das so genannte „Konsultationsverfahren" am Rechtsetzungsprozess der Europäischen Union teil. Das bedeutet, dass die Europäische Kommission, der Europäische Rat und das Europäische Parlament in einer Reihe von wichtigen Politikbereichen verpflichtet sind, eine Stellungnahme des AdR zu ihren Vorhaben einzuholen, wenn die Interessen der Regionen (das sind in Deutschland die Bundesländer) und lokalen Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise und ihre Verbände) berührt werden. Der AdR kann aber auch von sich aus tätig werden. Dann gibt er zu einer bestimmten europapolitischen Thematik eine „Initiativ-Stellungnahme" ab.

Seit seiner Gründung im Jahr 1994 ist der AdR einer der Hüter des Subsidiaritätsprinzips. Dieses bestimmt, dass die Europäische Union nur dann eine Regelungsbefugnis hat, wenn eine gesetzliche Regelung auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene nicht ausreichend wäre. Der Vertrag von Lissabon, der im Dezember 2009 in Kraft getreten ist, gibt dem AdR ein Klagerecht beim Europäischen Gerichtshof für den Fall, dass er das Subsidiaritätsprinzip oder seine eigenen Rechte verletzt sieht.

Deutsche Delegation Europäischer Ausschuss der Regionen

Die deutsche Delegation umfasst insgesamt 24 ordentliche und 24 stellvertretende Mitglieder. Die Mandate sind aufgeteilt zwischen den Ländern. Zusätzlich verfügen die kommunalen Spitzenverbände über insgesamt drei Mandate. Für Nordrhein-Westfalen war Staatssekretär Dr. Mark Speich ab 2020 für zweieinhalb Jahre Vorsitzender der Deutschen Delegation. Derzeit hält das Saarland den Vorsitz.

Präsidium Europäischer Ausschuss der Regionen

Das Präsidium kann als die treibende politische Kraft des AdR angesehen werden. Es erstellt die politischen Prioritäten des AdR und überwacht deren Umsetzung. Es bereitet die grundlegenden Entscheidungen des Ausschusses vor. Das Präsidium tritt vor jeder Plenartagung zusammen, um die Arbeiten der Plenarversammlung und der Fachkommissionen zu koordinieren. Darüber hinaus hält das Präsidium zweimal pro Jahr eine außerordentliche Sitzung in dem EU-Mitgliedstaat ab, der gerade den halbjährlichen Ratsvorsitz innehat. Jede nationale Delegation ist mindestens mit einem Mitglied vertreten und stellt eine Vizepräsidentin bzw. einen Vizepräsidenten.  Für die deutsche Delegation ist Staatssekretär Dr. Mark Speich Mitglied des Präsidiums und seit Mitte 2022 auch Vizepräsident des AdR.

Präsidium des AdR

CIVEX Fachkommission im Europäischen Ausschuss der Regionen

Insgesamt verfügt der AdR über sechs Fachkommissionen. In ihrer Funktion sind sie mit den Landtagsauschüssen vergleichbar. Staatssekretär Dr. Mark Speich ist Mitglied der Fachkommission für Unionsbürgerschaft, Regieren, institutionelle Fragen und Außenbeziehungen (CIVEX). Von Anfang 2020 bis Mitte 2022 war er deren Vorsitzender. Zu den Prioritäten seines Vorsitzes gehörten insbesondere Themen wie die Konferenz zur Zukunft Europas, gute Regierungsführung („good governance“) und Bessere Rechtssetzung / Aktive Subsidiarität. 

Weitere Schwerpunkte der Fachkommission sind Migration, Integration und Asyl sowie Nachbarschafts-, Erweiterungs- und Entwicklungspolitik. Eine weitere Zuständigkeit der Fachkommission liegt im Bereich der Medienpolitik. 

Im Jahr 2022/2023 hat Staatssekretär Dr. Mark Speich die Berichterstattung zum Europäischen Medienfreiheitsgesetz übernommen. 

In der Stellungnahme werden die Bemühungen um die Wahrung der Freiheit, des Pluralismus und der Unabhängigkeit der Medien unterstützt. Es wird aber bekräftigt, dass Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und die Multi-Level-Governance Schlüsselprinzipien für das Funktionieren der EU sind. Es wird klargestellt, dass sich eine Überregulierung möglicherweise negativ auf gut etablierte Mediensysteme in den EU-Mitgliedstaaten auswirken könnte, in denen Medienfreiheit und -pluralismus gewährleistet sind. In diesem Zusammenhang wird zur Vorsicht gemahnt bei Initiativen, die eine Harmonisierung und Zentralisierung der Medienregulierung auf europäischer Ebene zum Ziel haben.

https://x.com/NRWinEU/status/1636382849518669825 

https://mbeim.nrw/europaeischer-ausschuss-der-regionen-kritische-stellungnahme-aus-nordrhein-westfalen-zum

Im November 2023 übernahm Staatssekretär Dr. Mark Speich die Berichterstattung zum Thema „Aktive Subsidiarität: ein Grundprinzip der EU-Agenda für bessere Rechtsetzung“. In der Stellungnahme wird betont, dass die EU in der neuen Legislaturperiode die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz steigern und gleichzeitig die Herausforderungen des digitalen und des grünen Wandels aktiv angehen müsse. Die Stellungnahme schlägt konkrete Maßnahmen vor, um die EU-Gesetzgebung bürgernäher und effizienter zu gestalten. Notwendig ist die stärkere Einbeziehung der Regionen in alle Phasen des Gesetzgebungsprozesses, von der Vorbereitung bis hin zur Überprüfung von Rechtsakten. Die regionale und kommunale Ebene sei für die Umsetzung von mehr als 70 Prozent der europäischen Rechtsvorschriften zuständig und erkenne daher besser als alle anderen Ebenen der öffentlichen Verwaltung die besonderen Schwierigkeiten und Herausforderungen bei der Umsetzung von EU-Politik. 

In der Stellungnahme wird betont, dass eine systematische Bewertung der regionalen Auswirkungen von EU-Gesetzen besonders wichtig ist, um die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen, besser zu berücksichtigen. Gefordert wird auch eine territoriale Dimension für eine strategisch vorausschauende EU-Politik. Die regionale und kommunale Perspektive müsse von nun an stets und institutionalisiert ex ante in die Programm-planung der EU einbezogen werden. Angesichts der bevorstehenden neuen Mandatsperiode des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission stehe nun ein entscheidendes Jahr für die Europäische Union an. Die europäischen Institutionen stellten sich neu auf und eine bessere Zusammenarbeit der Institutionen mit den Regionen und dem AdR würde zu einer effektiveren Rechtsetzung beitragen. Die Stellungnahme wurde am 20. Juni 2024 während der AdR-Plenartagung mit großer Mehrheit angenommen. 


https://x.com/NRWinEU/status/1803718104586854407

https://mbeim.nrw/stellungnahme-aus-nordrhein-westfalen-bruessel-vorschlaege-fuer-bessere-eu-rechtsetzung

ECON Fachkommission im Europäischen Ausschuss der Regionen

Staatssekretär Dr. Mark Speich ist ebenfalls Mitglied in der Fachkommission für Wirtschaftspolitik (ECON). Die Fachkommission befasst sich mit wirtschafts- und industriepolitischen Themen, z.B. Wettbewerbs- und Beihilfenpolitik, öffentliches Vergabe- und Auftragswesen, KMU-Politik sowie wirtschaftspolitische Steuerung. Ein Schwerpunkt der Arbeiten von Staatssekretär Dr. Mark Speich bezieht sich auf Fragen des Bürokratieabbaus und der Vereinfachung von EU-Recht sowie der Transformation von industriell geprägten Regionen. Er übernahm deshalb die Berichterstattungen zum Sozioökonomischen Strukturwandel von Kohleregionen in Europa und zum Net-Zero-Industry Act („Netto-Null-Industrie-Verordnung“).

In der Stellungnahme wird insbesondere die Forderung nach einem Instrument zur finanziellen Unterstützung für die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen erhoben. Tatsächlich ist die Europäische Kommission mit ihrem Vorschlag zur Schaffung eines Just Transition Fund („Fonds für einen gerechten Übergang“) dieser Forderung nachgekommen. Auch Nordrhein-Westfalen erhält insgesamt rund 680 Millionen Euro aus dem Fonds, rund 100 Millionen Euro für das nördliche Ruhrgebiet und 580 Millionen Euro für das Rheinische Revier.

https://x.com/NRWinEU/status/1202577542982569984

https://www.land.nrw/pressemitteilung/europaeische-regionen-stellen-sich-hinter-die-forderungen-nordrhein-westfalens-zur

Die Netto-Null-Industrie-Verordnung der Europäischen Union zielt darauf ab, die Produktion sauberer Technologien in der EU auszubauen und die Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu stärken. In seiner Stellungnahme fordert Staatssekretär Dr. Mark Speich, alle Ebenen der Wertschöpfungskette mit einzubeziehen und die Regionen in die Umsetzung des Rechtsakts stärker einzubinden.

https://x.com/NRWinEU/status/1755260830038233141

https://x.com/NRWinEU/status/1676951887600582656

https://mbeim.nrw/stellungnahme-aus-nordrhein-westfalen-bruessel-mehr-investitionen-netto-null-technologien

Fit-4-Future-Platform EU-Rechtsvorschriften vereinfachen

Die Europäische Kommission hat 2020 die Fit-4-Future Plattform eingerichtet. Diese Plattform analysiert EU-Recht und unterbreitet Vorschläge zur Vereinfachung und Entbürokratisierung. Die Kommission muss darüber Rechenschaft ablegen, ob und inwieweit sie die Vorschläge berücksichtigt. Die Plattform besteht einerseits aus einem Gremium von Experten und andererseits aus einem Gremium, das sich aus Delegierten der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt. Zusätzlich entsendet der AdR drei Delegierte, wovon ein Mandat Staatssekretär Dr. Mark Speich für Nordrhein-Westfalen wahrnimmt. Bislang hat er die Berichterstattung zu folgenden Themen übernommen: E-Procurement („Elektronische Vergabeverfahren“) und End-of-Life Vehicles Directive („Altfahrzeug-Richtlinie“). Gegenwärtig ist er mit einer Berichterstattung zum Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFR), zum Europäischen Kohäsionsfonds und zum Just Transition Fund befasst. Ziel der Berichterstattung ist die Erarbeitung von konkreten Vorschlägen zur Vereinfachung und effizienteren Anwendung der europäischen Förderinstrumente.

https://commission.europa.eu/law/law-making-process/evaluating-and-improving-existing-laws/refit-making-eu-law-simpler-less-costly-and-future-proof/fit-future-platform-f4f_de