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Abgeordnete Nationale Sachverständige

Abgeordnete Nationale Sachverständige

Abkürzung END

Abgeordnete Nationale Sachverständige werden von nationalen Verwaltungen zu EU-Institutionen entsandt. Durch die Abordnung nationaler Experten möchten sich die Europäischen Institutionen den Sachverstand und die Erfahrung hochqualifizierter Experten zunutze machen und dadurch den Erfahrungs- und Wissensaustausch im Bereich der Politik der Gemeinschaft stärken.

Was ist ein „END“?
Abgeordnete Nationale Sachverständige (ANS, besser bekannt unter dem Akronym END, frz. expert national détaché) werden von nationalen Verwaltungen zu EU-Institutionen entsandt. Die Entsendung dauert i.d.R. zwei Jahre und kann um weitere zwei Jahre verlängert werden.
 

Welches Interesse haben die Europäischen Institutionen?
Durch die Abordnung nationaler Experten – besonders in Bereichen, in denen entsprechende Fachkenntnisse nicht ohne Weiteres verfügbar sind – möchten sich die Europäischen Institutionen den Sachverstand und die Erfahrung hochqualifizierter Experten zunutze machen und dadurch den Erfahrungs- und Wissensaustausch im Bereich der Politik der Gemeinschaft stärken.
 

Welches Interesse hat das Land Nordrhein-Westfalen?
Die Entscheidungsprozesse auf europäischer Ebene sind für Nordrhein-Westfalen von großer Bedeutung. Rechtsakte der EU wirken maßgeblich auf das Verwaltungshandeln und die Entscheidungspraxis der öffentlichen Verwaltung der Länder ein und beeinflussen zu einem sehr großen Teil direkt oder indirekt landespolitische Entscheidungen. Der Einsatz von END kann helfen, die effektive Interessenwahrnehmung Nordrhein-Westfalens gegenüber den Dienststellen der EU zu stärken, europäische und internationale Expertennetzwerke aufzubauen, zu pflegen und in die Landespolitik und -verwaltung einzubinden sowie die Europakompetenz als relevante Querschnittskompetenz von Beschäftigten des Landes zu fördern.
 

Wer kann sich bewerben?
Bewerber oder Bewerberinnen müssen öffentlich-rechtliche Bedienstete des Landes Nordrhein-Westfalen sein. Es gibt kein Höchst- oder Mindestalter für die Bewerbung. Nicht bewerben können sich Bedienstete im Ruhestand
 

Wie viel verdient man als END?
END erhalten ihre bisherigen Inlandsbezüge. Diese werden in vollem Umfang weiter vom Land Nordrhein-Westfalen getragen. Zum Ausgleich der zusätzlichen Kosten für Wohnen und Arbeiten im Ausland zahlt die EU-Dienststelle den ENDs Tagegelder in Höhe von ca. 160,00 Euro je Kalendertag sowie, in Abhängigkeit von der Entfernung von Ihrem Herkunftsort, gegebenenfalls eine monatliche Zulage.
 

Ausschreibungen
Die europäischen Institutionen schreiben regelmäßig spezielle END-Stellen für die Mitgliedstaaten aus. So veröffentlicht die Europäische Kommission (Generaldirektion Personal und Verwaltung - ADMIN) monatlich 30-40 solcher Stellen. Diese Stellen werden von der Landesvertretung dahin gehend ausgewertet, ob ihre Besetzung in Landesinteresse liegt. Das Landesinteresse wird insbesondere definiert durch europapolitische, internationale und bilaterale Schwerpunkte, z.B. die europapolitischen Prioritäten der Landesregierung, sowie Themen von hoher politischer, wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Bedeutung für NRW. Stellenausschreibungen, die von Landesinteresse sind, werden an das Personalreferat der Staatskanzlei weitergeleitet. Dieses leitet die Ausschreibungen an die NRW-Fachressorts zur Veröffentlichung in ihrem jeweiligen Geschäftsbereich weiter.
 

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
Für eine erfolgreiche Bewerbung werden benötigt:

  • Zustimmung der bisherigen Dienststelle und des Fachressorts zu der Bewerbung gegenüber der Staatskanzlei
  • Bewerbungsunterlagen (einseitiges Motivationsschreiben in deutscher und englischer Sprache; Lebenslauf im Europass-Format; Bestätigung der Staatskanzlei, dass die Inlandsbezüge weitergezahlt werden)

Die Bewerbung ist ausschließlich per E-Mail an die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union (pol-100-eu[at]brue.diplo.de (pol-100-eu[at]brue[dot]diplo[dot]de)) zu senden, die sie an die europäische Institution weiterleitet. Bewerber und Bewerberinnen, die in die engere Wahl gekommen sind, werden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird der Arbeitgeber/Dienstherr des ausgewählten Bewerbers über die Ständige Vertretung um Entsendung des Bewerbers oder der Bewerberin gebeten.

Informationsveranstaltungen für Interessierte Landesbedienstete
Die Landesvertretung bietet regelmäßig Informationsveranstaltungen in Brüssel für nordrhein-westfälische Landesbedienstete zum Einsatz in europäischen/internationalen Organisationen an. Diese können sich vor Ort informieren über Einsatz und Arbeitsmöglichkeiten als END, Bewerbungsverfahren, Leben und Arbeiten in Brüssel.
 

Ansprechpartnerin:
Marlene Würde
Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union
Rue Montoyer 47 B-1000 Brüssel
E-Mail: marlene.wuerde[at]lv-eu.nrw.de (marlene[dot]wuerde[at]lv-eu[dot]nrw[dot]de)
Tel: 0032-2-739-1705

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