Nordrhein-Westfalen im Bundesrat
Das Zusammenspiel zwischen Bund und Ländern bei der Gesetzgebung
Die Bundesrepublik Deutschland ist nach Artikel 20 des Grundgesetzes ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. In einem Bundesstaat werden die staatlichen Aufgaben von Bund und Länder gemeinsam getragen. Der Bundesrat ist der zentrale Ort des Interessensausgleichs und der Abstimmung zwischen Bund und Ländern und der Länder untereinander.
Das Zusammenspiel zwischen Bund und Ländern bei der Gesetzgebung
Der Bundesrat ist ständiges Verfassungsorgan der Bundesrepublik. Dort nehmen die Länder Einfluss auf die Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes. Darüber hinaus stimmen sie sich in Ministerpräsidentenkonferenzen und Fachministerkonferenzen untereinander ab. Die Länder sind keine Verwaltungseinheiten des Bundes, sondern handeln über eigene Parlamente, Ministerien, Behörden, Landesgerichte und Verfassungen. Über den Bundesrat sind die Länder ferner in die Angelegenheiten der Europäischen Union involviert. Hier machen sie ihren Einfluss auf die Position der Bundesregierung in Europa geltend und können zu Vorhaben der Europäischen Kommission auch direkt gegenüber Stellung nehmen, bevor sie in Brüssel und Straßburg beschlossen werden.
Sechs Stimmen und ein Bevollmächtigter für Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen verfügt als bevölkerungsreichstes Bundesland über sechs Stimmen im Bundesrat. Diese sechs Stimmen können nicht gesplittet werden, sondern müssen in ein einstimmiges Votum münden.
Die dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen zugeordnete Landesvertretung in Berlin ist das politische Scharnier zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Bund. Sie ist für die Vertretung des Landes im Bundesrat verantwortlich.
Der Vermittlungsausschuss
Kommen Bundestag und Bundesrat bei Meinungsverschiedenheiten im Gesetzgebungsverfahren nicht zu einer Lösung, wird der Vermittlungsausschuss angerufen. Dort verhandeln jeweils 16 Ländervertreter und 16 Abgeordnete des Bundestags einen Einigungsvorschlag, der wiederum dem Bundesrat und gegebenenfalls dem Bundestag unterbreitet wird. Der Vorsitz des Vermittlungsausschusses wechselt halbjährlich zwischen einem Abgeordneten des Bundestags und einem Mitglied des Bundesrats. Der Ministerpräsident ist Mitglied des Vermittlungsausschusses. Die Stellvertreterin des Ministerpräsidenten im Vermittlungsausschuss ist die Stellvertreterin des Ministerpräsidenten.
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