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Die Europawahl 2024

Die Europawahl 2024

Im Juni 2024 findet die Europawahl statt: Die Bürger und Bürgerinnen der Europäischen Union (EU) entscheiden, wer sie im Europäischen Parlament vertritt. Die Wahl findet in allen 27 Staaten der EU statt. In Deutschland wird am 9. Juni 2024 gewählt. Neu bei der Europawahl 2024 ist, dass erstmals auch 16- und 17-Jährige wählen können.

Infos Zur Wahl leicht erklärt

Das Europäische Parlament ist die einzige direkt gewählte transnationale Versammlung der Welt. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments vertreten die Interessen der EU-Bürgerinnen und -Bürger auf europäischer Ebene.

Gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten haben die Abgeordneten die Aufgabe, neue Gesetze zu gestalten und zu beschließen. Diese Gesetze betreffen sämtliche Bereiche des Lebens in der Europäischen Union, von der Unterstützung der Wirtschaft und dem Kampf gegen die Armut bis hin zum Klimawandel und Sicherheit.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments stellen wichtige politische, wirtschaftliche und soziale Themen in den Mittelpunkt und setzen sich für die Werte der Europäischen Union ein: Achtung der Menschenrechte, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit.

Das Parlament genehmigt den EU-Haushalt und prüft die Verwendung der Mittel. Außerdem wählt es den Präsidenten und die Mitglieder der Europäischen Kommission, die dem Parlament Rechenschaft ablegen muss.

In Deutschland findet die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 statt. Sie dürfen wählen, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit, also einen deutschen Personalausweis, haben,
  • in Deutschland wohnen,
  • im Wählerverzeichnis des Wohnortes eingetragen sind und
  • mindestens 16 Jahre alt sind.

Zum ersten Mal dürfen bei einer Europawahl Menschen ab 16 wählen.

Dies hat 2023 der Deutsche Bundestag beschlossen.
Vorher durften zum Beispiel bei manchen Landtagswahlen oder Gemeindewahlen Menschen ab 16 Jahren wählen. Noch nie durften bei einer Wahl in ganz Deutschland Menschen ab 16 wählen.

Auch Bürger und Bürgerinnen aus anderen EU-Staaten können in Deutschland wählen. Sie müssen sich ins Wählerverzeichnis von ihrem Wohnort eintragen lassen.
Auch Deutsche, die im Ausland wohnen, dürfen an der EU-Wahl teilnehmen. Hierfür gibt es viele unterschiedliche Regeln, die beachtet werden müssen.

Jeder darf nur einmal wählen. Deshalb müssen sich EU-Bürger und -Bürgerinnen entscheiden, ob sie im Herkunftsland oder in Deutschland wählen wollen.

Text: Bundeszentrale für politische Bildung / CC BY-SA 4.0

 

Vor der Wahl bekommen Sie eine Wahlbenachrichtigung.
Die Wahlbenachrichtigung kommt mit der Post.
Eine Wahlbenachrichtigung ist eine Einladung zur Wahl.
Sie können damit wählen gehen.

Haben Sie 3 Wochen vor der Wahl noch keine
Wahlbenachrichtigung bekommen?
Melden Sie sich bei ihrer Stadt, Gemeinde oder dem Landkreis.

Auf der Wahlbenachrichtigung stehen Informationen zu der Wahl:

  1. Auf der Wahlbenachrichtigung steht, wann Sie wählen können.
    Die Europawahl findet am 9. Juni 2024 statt.
    Sie können von 08:00 bis 18:00 Uhr wählen gehen.
  2. Auf der Wahlbenachrichtigung steht, wo Sie wählen können.
    Den Ort, an dem Sie wählen können, nennt man Wahllokal.
    Das kann zum Beispiel eine Schule sein.
    Die Adresse steht auf der Wahlbenachrichtigung.

Vielleicht können Sie am 9. Juni 2024 nicht zur Wahl ins Wahllokal gehen.

  • Zum Beispiel wenn Sie am Wahltag im Urlaub sind oder einen Termin haben.
  • Oder weil Sie krank sind.

Dafür gibt es die Briefwahl.
Dann können Sie schon vor dem Wahltag wählen.
Sie können per Post oder im Wahlamt wählen.
Auf der Wahlbenachrichtigung steht,
wie Sie Briefwahl beantragen können.
Die Interner Link: Briefwahl wird hier erklärt

Text: Bundeszentrale für politische Bildung / CC BY-SA 4.0

 

Hier finden Sie die Anzahl der Europaabgeordneten, die in jedem Land bei der Europawahl 2024 gewählt werden:

  • Deutschland: 96
  • Frankreich: 81
  • Italien: 76
  • Spanien: 61
  • Polen: 53
  • Rumänien: 33
  • Niederlande: 31
  • Belgien: 22
  • Griechenland: 21
  • Tschechien: 21
  • Schweden: 21
  • Portugal: 21
  • Ungarn: 21
  • Österreich: 20
  • Bulgarien: 17
  • Dänemark: 15
  • Finnland: 15
  • Slowakei: 15
  • Irland: 14
  • Kroatien: 12
  • Litauen: 11
  • Slowenien: 9
  • Lettland: 9
  • Estland: 7
  • Zypern: 6
  • Luxemburg: 6
  • Malta: 6

Die Zahl der Abgeordneten, die aus jedem EU-Mitgliedstaate gewählt werden, wird vor jeder Wahl festgelegt und beruht auf dem Grundsatz der degressiven Proportionalität, das heißt ein Abgeordneter aus einem größeren Land vertritt mehr Menschen als ein Abgeordneter aus einem kleineren Land. Die Mindestzahl der MdEP aus einem Land beträgt sechs und die Höchstzahl 96.

Europawahl 2024 Infos und Angebote

Pressemitteilungen der Landesregierung

Kurzfilm „Meine erste Wahl: Europa!“

Video

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02:01 Minuten

„Europa Live“ - Europaschule Ostendorf-Gymnasium Lippstadt (Bester Kurzfilm Sekundarstufe I im Wettbeweb EuroVisions 2023)

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