MBEIM.NRW
Bund.Europa.Internationales.Medien

Europatag 2024: Laumann weist auf Bedeutung des Europäischen Sozialfonds hin

Europatag 2024: Laumann weist auf Bedeutung des Europäischen Sozialfonds hin

Minister Laumann: ESF macht Europas Vorteile in Nordrhein-Westfalen spürbar

Anlässlich des Europatags am 9. Mai weist Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann auf die Bedeutung des Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Arbeits- und Sozialpolitik im Land hin. Über den Europäischen Sozialfonds stellt die Europäische Union Nordrhein-Westfalen Mittel für die Förderung von Beschäftigung und sozialer Integration zur Verfügung. In der aktuellen Förderphase 2021 bis 2027 erhält Nordrhein-Westfalen aus dem Fonds rund 560 Millionen Euro. Der Eigenanteil des Landes für den ESF liegt bei zusätzlichen 155 Millionen Euro.

Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Die Projekte, die wir mit dem ESF kofinanzieren, machen für die Menschen in Nordrhein-Westfalen den Zusammenhalt in Europa erlebbar. In der laufenden Förderphase 2021 - 2027 haben wir bisher mit ESF-Projekten mindestens rund 125.000 Menschen erreicht. In der aktuellen Förderphase legen wir im Sinne der #FachkräfteoffensiveNRW den Fokus vor allem auf Projekte, die dem Fachkräftemangel entgegentreten. Wir unterstützen damit Menschen in zum Teil schwierigen Lebenslagen und helfen dabei, die sich ihnen bietenden Chancen zu ergreifen und auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Europa ist für die Arbeits- und Sozialpolitik in Nordrhein-Westfalen von großer Bedeutung.“

Beispiele für mit dem ESF kofinanzierte Projekte

Zu den Maßnahmen, die mit dem ESF kofinanziert werden, gehören zum Beispiel die landesweiten Coachingangebote für junge Menschen am Übergang zwischen Schule und Beruf. Mit dem Programm „Ausbildungswege NRW“ werden unversorgte, ausbildungsinteressierte junge Menschen mithilfe von Coaches für eine Ausbildung gewonnen und bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz unterstützt. Zugleich erhalten Betriebe Unterstützung bei der Besetzung ihrer freien Ausbildungsstellen. Seit Beginn des Programms im Juli 2023 haben rund 1.350 junge Menschen eine berufliche Ausbildung aufgenommen oder eine ausbildungsvorbereitende Qualifizierungsmaßnahme begonnen. Über den ESF wird auch das neue Programm „Übergangslotsen“ gefördert: Seit November 2023 unterstützen Übergangslotsinnen und -lotsen in Nordrhein-Westfalen die rund 10.000 Schülerinnen und Schüler, die sich in Bildungsgängen der vollzeitschulischen Ausbildungsvorbereitung sowie der Berufsfachschule 1 und 2 (Übergangssektor) an Berufskollegs befinden, bei der Suche nach Ausbildungs- und Praktikumsstellen. Durch die insgesamt 133 Lotsinnen und Lotsen sollen die Übergänge der jungen Menschen des Übergangssektors in Ausbildung deutlich beschleunigt und erhöht werden. Für die beiden Programme „Ausbildungswege“ und „Übergangslotsen“ stellt die Landesregierung jährlich insgesamt rund 25 Millionen Euro aus dem ESF und Landeshaushalt bereit.

Darüber hinaus werden mit dem ESF auch Vorhaben aus der Sozialpolitik kofinanziert. Ein Beispiel dafür ist die Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“, mit der das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) seit Juni 2019 die Kommunen und freien Träger der Wohnungslosenhilfe bei ihrer Aufgabe unterstützt, sich um wohnungslose Menschen zu kümmern. Für diesen Zweck stehen im Jahr 2024 aus dem ESF rund 6,0 Millionen Euro und 4,6 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt zur Verfügung. Ein zentraler Baustein der Landesinitiative sind die sogenannten „Kümmerer”-Projekte, die seit diesem Jahr in ganz Nordrhein-Westfalen finanziert werden können. Bis dato haben knapp 10.400 Menschen durch die Landesinitiative ein neues Zuhause gefunden, darunter waren rund 450 Menschen, die zuvor auf der Straße lebten.

Hintergrund

Der Europäische Sozialfonds (European Social Fund, ESF) ist der älteste der Fonds der Europäischen Union. Beginnend mit Maßnahmen im Bereich der Kohle- und Stahlindustrie fördert der ESF seit 1957 insbesondere arbeitsmarktpolitische Vorhaben. Diese richten sich sowohl auf die (Re-)Integration in das Erwerbsleben wie auf Anpassungen der Unternehmen und Beschäftigten an eine sich wandelnde Arbeitswelt. Einen Teil der Kosten für die durch den ESF geförderten Projekte müssen die Mitgliedsstaaten selber tragen.

Weitere Informationen finden sich unter www.esf.nrw.