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Praktikum und Referendariat

Praktikum und Referendariat

Die Landesvertretung bietet Ihnen die Möglichkeit, ein Praktikum bzw. einen Ausbildungsabschnitt eines Referendariats in Brüssel zu absolvieren. Für ein Praktikum ist eine dreimonatige Verweildauer wünschenswert.

Ist es möglich, ein Praktikum oder einen Teil des Referendariats bei der Landesvertretung abzuleisten?
Ja, die Landesvertretung bietet Ihnen die Möglichkeit, ein Praktikum bzw. einen Ausbildungsabschnitt eines Referendariats in Brüssel zu absolvieren. Für ein Praktikum ist eine dreimonatige Verweildauer wünschenswert. Je nach terminlicher Verfügbarkeit sind aber auch kürzere Aufenthalte möglich. Beachten Sie aber bitte, dass Praktika und Referendariatsstationen während der Parlamentsferien des Europäischen Parlaments (i.d.R. Juli/August) nicht sinnvoll sind und in der Regel auch nicht angeboten werden. Bitte erkundigen Sie sich vorher über den aktuellen Sitzungskalender (PDF, 204 KB).

Hier finden Sie aktuelle Erfahrungsberichte von Studentinnen und Studenten, die ein Praktikum bei der Landesvertretung abgeleistet haben.

Wer kann sich bewerben?
Interessenten sollten über ein fortgeschrittenes Studium sowie über gute bis sehr gute Sprachkenntnisse in Englisch verfügen. Französischkenntnisse sind empfehlenswert. Schwerpunktmäßig kommen Praktika aus den Bereichen Rechts-, Staats-, Verwaltungs-, Sozial-, Wirtschafts- und Politikwissenschaften sowie Europa und Internationales in Betracht. Aus sozialrechtlichen Gründen, dürfen wir nur Praktikanten annehmen, deren Praktikum im Rahmen einer Studienordnung vorgeschrieben ist (Pflichtpraktikum).
Für Schülerinnen und Schüler kann ein Praktikum leider nicht angeboten werden.
Die Ausbildung für Referendare, die den juristischen Vorbereitungsdienst ableisten, ist den Schwerpunkten Staat und Verwaltung bzw. Europa zugeordnet.

Ist eine Vergütung vorgesehen? 
Die Frage der Vergütung bemisst sich nach der Art des Praktikums. Dabei gilt:
Bei Pflichtpraktika und freiwilligen Praktika im Rahmen oder zur Vorbereitung eines Studiums wird eine monatliche Vergütung in Höhe von 300 Euro gewährt.

Wo kann ich mich bewerben?
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung – möglichst per E-Mail – am besten mit ausreichendem Vorlauf (ca. 6 bis 12 Monate) vor Beginn des Praktikums bzw. der Referendarsstation mit dem Betreff „Praktikum“ bzw. „Referendariat“ an folgende Adresse: stefanie.max[at]lv-eu.nrw.de (stefanie[dot]max[at]lv-eu[dot]nrw[dot]de)

Welche Unterlagen soll ich einreichen?
Ihre Bewerbung soll mindestens folgende Unterlagen und Angaben enthalten:

  • Anschreiben mit Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Vorstellung der Person einschließlich der Motivation für das Praktikum
  • Angaben zum gewünschten Zeitraum
  • vollständiger Lebenslauf mit Foto
  • Zeugnisse
  • bei Praktikanten: Nachweis, dass das Praktikum im Rahmen einer Studienordnung vorgeschrieben ist (Pflichtpraktikum), etwa durch Auszug aus der Studien- oder Prüfungsordnung, sowie eine Immatrikulationsbescheinigung"
  • Angabe des gewünschten Fachbereichs in der Landesvertretung (Team der Landesvertretung Brüssel)

Welche Fristen sind zu beachten?
Praktikum von Januar bis März  (Bewerbungsfrist bis 31. Mai des Vorjahres)
Praktikum von April bis Juli (Bewerbungsfrist bis 30. September des Vorjahres)
Praktikum von September bis Dezember (Bewerbungsfrist bis 28. Februar des laufenden Jahres)

Wie läuft das Verfahren ab?
Über den Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigung. Die Landesvertretung trifft sodann die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber anhand der vorliegenden Unterlagen. Bewerbungsgespräche finden nicht statt. Bei einer Zusage benötigt die Landesvertretung für die weitere Planung innerhalb von zwei Wochen eine verbindliche Rückmeldung. Sagt eine angenommene Bewerberin bzw. ein angenommener Bewerber ab, so rückt die nächste geeignete Bewerberin bzw. der nächste geeignete Bewerber nach.

Kann ein Praktikum in der Landesvertretung über Erasmus+ gefördert werden?
Ja, Praktika bei der Landesvertretung mit einer Mindestdauer von zwei Monaten können über Erasmus+ gefördert werden. Voraussetzung dafür ist die Einschreibung in einer Hochschuleinrichtung, die über eine Erasmus+-Charta für die Hochschulbildung verfügt. Außerdem muss die Bewerbung für die Förderung mindestens einen Monat vor Praktikumsbeginn eingereicht werden.
Für weitere Informationen, siehe:
https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/opportunities/traineeships-students_de
https://eu.daad.de/infos-fuer-einzelpersonen/foerderung-fuer-studierende-und-graduierte/auslandspraktikum/de/46247-auslandspraktikum-mit-erasmus/

Aktuelle Informationen:
Bitte beachten Sie, dass das Auswahlverfahren für das 2. Halbjahr abgeschlossen ist.
 
Bewerbungen für das 1. Halbjahr 2025 (Praktikum von Januar-März 2025) können bis 31.05.2024 eingereicht werden. Das Auswahlverfahren findet in den Monaten Juni/Juli 2024 statt.