Jugendbegegnungen
Globalisierung und Zuwanderung führen dazu, dass junge Menschen in einer ganz anderen Welt aufwachsen als vorige Generationen.
Um in dieser Welt zu bestehen, müssen sie neue Fähigkeiten erlernen. Interkulturelle Kompetenz und Verständnis für andere Denkweisen sind Wegbereiter für Erfolg in einer zunehmend vernetzten, interagierenden Welt.
Die internationale Jugendarbeit bietet praktische Möglichkeiten, sich diese wichtigen Fähigkeiten anzueignen, indem sie Begegnungen junger Menschen mit Gleichaltrigen aus aller Welt ermöglicht. Der interkulturelle Austausch hilft ihnen bei der Findung ihrer eigenen Identität, macht sie mit anderen Welten und Kulturen bekannt, macht historische Verantwortlichkeiten begreifbar und demonstriert anschaulich die Vorzüge der Werte unserer freiheitlichen Ordnung.
Zu internationalen Projekten sollen insbesondere junge Menschen herangeführt werden, die sonst kaum Möglichkeiten der Beteiligung haben, damit auch sie von diesen Erfahrungen profitieren können. So lernen sie zusammen mit neuen Freunden grenzüberschreitend gemeinsame Problemlösungen und Friedenssicherung.
Internationale Begegnungen – Förderrichtlinien
Aufgrund der besonderen historischen Verpflichtung Deutschlands gegenüber dem jüdischen Volk messen Nordrhein-Westfalen und Israel dem Austausch und den Begegnungen junger Menschen gerade aus diesen beiden Ländern einen hohen Wert bei. Hier finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten:
Was wird gefördert?
Gefördert werden insbesondere:
- Jugendbegegnungen
- Fachkräftebegegnungen
- besondere Einzelprojekte
- Gedenkstättenfahrten
Gibt es bei der Förderung Höchstgrenzen?
Bis zu 85,00 v. H. (85 Prozent) der förderfähigen Kosten werden gefördert.
Welche Organisationen sind antragsberechtigt?
Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Wo können die Anträge gestellt werden?
Landschaftsverband Rheinland, 50663 Köln | Frau Miriam Dittmann E-Mail: miriam.dittmann[at]lvr.de (miriam[dot]dittmann[at]lvr[dot]de) Tel.: +49 (0)221 809-6227 Fax: +49 (0)221 809-6226 |
Landschaftsverband Westfalen-Lippe, 48133 Münster | Frau Andrea Becker E-Mail: andrea.becker[at]lwl.org (andrea[dot]becker[at]lwl[dot]org) Tel.: +49 (0)251 591-3609 Fax: +49 (0)251 591-6822 |
Antragstellung Projekte 2021
Die Antragsfristen für Projekte im Jahr 2020 sind abgelaufen. Zu gegebener Zeit informieren wir Sie hier über den Aufruf und Fristen zur Antragsstellung für Projekte im Jahr 2021, die aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW gefördert werden.
Diese Förderung steht, wie alle Förderprogramme, unter Haushaltsvorbehalt, d.h. sie ist abhängig davon, dass die notwendigen Mittel im Haushalt bereitgestellt werden.
- Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW 2018 - 2022 (PDF) Ministerialblatt (MBl. NRW.) - Ausgabe 2018 Nr. 14 vom 8.6.2018 Seite 341 bis 364
- Antragsformular (Word)
- Anlage 1 zum Antrag (Word)
Handreichung „Gute Ideen kosten Geld“
Zusätzlich zur Regelförderung, die der Kinder- und Jugendplan des Landes oder des Bundes bietet, suchen Träger deutsch-israelischer Austauschmaßnahmen immer wieder nach zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten für ihre Programme. Die von ConAct erarbeitete Handreichung bietet Ideen und Anknüpfungspunkte für zusätzliche Förderung bei öffentlichen Stellen oder privaten Stiftungen.
- Gute Ideen kosten Geld (PDF, Stand 2019)
Weitere Informationen zu den Sondermitteln für den deutsch-israelischen Jugendaustausch aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes finden Sie hier.
Weitere Förderprogramme speziell für Jugendliche: Seminarangebote für Schüler und Jugendliche in Yad Vashem
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