Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen ist bemüht, seine Webauftritte im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt mbeim.nrw und wurde am 1. Juni 2025 erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Internetauftritt mbeim.nrw ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der BITVNRW vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Einige Bereiche wie die Navigation und die Verwendung von Alternativtexten werden zukünftig weiter optimiert, um die Zugänglichkeit für alle Nutzer, insbesondere für Personen mit Screenreadern oder anderen assistiven Technologien zu verbessern.
- Einige Videos sind teilweise ohne zuschaltbare Untertitel.
- Ggf. sind nicht alle der angebotenen Dokumente zum Herunterladen barrierefrei.
- Ein Video zur Erklärung der Navigation und Inhalte auf mbeim.nrw befindet sich in Planung
- Der Bereich "Leichte Sprache" wird sukzessiv erweitert
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01. Juni 2025 zu Düsseldorf erstellt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung. Der Webauftritt wurde vom Landesbetrieb Information und Technik NRW im Herbst 2024 getestet. Dabei wurde das Prüfverfahren des BIK BITV-Tests (s. Der BIK BITV-Test (Web)) angewendet. Grundlage des Tests ist die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0, welche auf die geltende europäische Norm EN 301 549 verweist. Die EN wiederum enthält die Kriterien des internationalen Standards WCAG 2.1 des World Wide Web Consortiums (kurz W3C) sowie weitere verpflichtende Anforderungen, die im Annex A in der Tabelle A.1 der Norm zu finden sind.
Ein BITV-Nachtest ist für die zweite Jahreshälfte 2025 vorgesehen.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Nutzen Sie bitte dafür unser Kontaktformular oder wenden sich schriftlich an die im Impressum angegebene Adresse an die Online-Redaktion.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden einer E-Mail die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise: https://mbeim.nrw/datenschutzhinweise.
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw[at]it.nrw.de (ueberwachungsstelle-nrw[at]it[dot]nrw[dot]de) senden.
Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik