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Schulpartnerschaften

Schulpartnerschaften

Vor dem Hintergrund der gemeinsamen Geschichte ist es ein besonderes Anliegen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, den Austausch zwischen Schulen aus Nordrhein-Westfalen und Israel zu fördern. Ziel ist es, bestehende Schulpartnerschaften zu vertiefen und die Gründung von neuen Partnerschaften zu unterstützen.

In Nordrhein-Westfalen bestehen zurzeit über 50 eingetragene Schulpartnerschaften mit Israel und den von der Palästinensischen Autonomiebehörde verwalteten Gebieten (→ Mit der Begriffsverwendung werden nachfolgend auf dieser Seite keinerlei Aussagen mit Blick auf den völkerrechtlichen Status oder künftige Grenzen zwischen Israel und den Palästinensischen Gebieten getroffen). Partnerschaften mit Schulen in den palästinensischen Gebieten fördert das Land aus dem gleichen Programm und unter den gleichen Bedingungen wie Schulpartnerschaften mit Israel.

Übersicht der NRW-Schulen mit Kontakten in Israel und in den von der Palästinensischen Autonomiebehörde verwalteten Gebieten: Datenbank ILKA (Internationale Kontakte und Partnerschaften)

Förderung für Begegnungsmaßnahmen

Die Förderung von Begegnungsmaßnahmen mit Israel und den von der Palästinensischen Autonomiebehörde verwalteten Gebieten soll der Vertiefung bestehender und neu zu gründender Schulpartnerschaften dienen. Fördermittel können eingesetzt werden für Reisekostenzuschüsse bei Begegnungsmaßnahmen, vorbereitende Besuche von Lehrkräften oder Projektmittel im Rahmen eines Studientags in Yad Vashem.
 
Für die Gewährung dieser Fördermittel ist landesweit die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Diese Förderung steht, wie alle Förderprogramme, unter Haushaltsvorbehalt, d.h. sie ist abhängig davon, dass die notwendigen Mittel im Haushalt bereitgestellt werden.
 
Weitere Informationen, einschließlich der Antragsunterlagen, finden Sie auf der Website der Bezirksregierung Düsseldorf.
 

Ansprechpartnerin: Sabine Schmidt
E-Mail: sabine.schmidt[at]brd.nrw.de (sabine[dot]schmidt[at]brd[dot]nrw[dot]de) 
Telefon: 0211/475-4136.
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 43 - Internationaler Austausch
Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf

 

Pädagogische Austauschdienst (PAD)

Prinzipiell gewährt das Land Reisekostenzuschüsse nur für Teilnehmende der deutschen Partnerschule. Für israelische und palästinensische Schülerinnen und Schüler sowie deren Begleitlehrkräfte kann indes auf Antrag der deutschen Schule ein Reisekostenzuschuss über den PAD beantragt werden.

Zudem werden vom PAD Zuschüsse für Programm- oder Projektkosten für die Austauschbegegnung in Deutschland gewährt.
 
PAD – Abteilung im Sekretariat der Kultusministerkonferenz