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Stellungnahme aus Nordrhein-Westfalen in Brüssel: Vorschläge für bessere EU-Rechtsetzung

Stellungnahme aus Nordrhein-Westfalen in Brüssel: Vorschläge für bessere EU-Rechtsetzung

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) hat eine Stellungnahme mit Vorschlägen für eine bessere EU-Rechtsetzung verabschiedet

20.06.2024

In seiner 161. Plenarversammlung hat der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) am 20. Juni 2024 eine Stellungnahme mit Vorschlägen für eine bessere EU-Rechtsetzung verabschiedet. Berichterstatter ist Dr. Mark Speich, Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen.

Staatssekretär Dr. Mark Speich: „Die europäische Demokratie ist auf allen Ebenen von geopolitischer Instabilität bedroht. Sie muss die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz steigern und gleichzeitig die Herausforderungen des digitalen und des grünen Wandels aktiv angehen. Eine stärkere Einbeziehung der Regionen in alle Phasen der Gesetzgebung in Europa würde zu einer wirksameren Beschlussfassung und Umsetzung der EU-Politik beitragen. Denn die regionale und kommunale Ebene ist für die Umsetzung von mehr als 70 Prozent der europäischen Rechtsvorschriften zuständig und erkennt besser als alle anderen Ebenen der öffentlichen Verwaltung die besonderen Schwierigkeiten und Herausforderungen bei der Umsetzung von EU-Politik.“

Die am heutigen 20. Juni 2024 von den Vertreterinnen und Vertretern aller europäischen Regionen angenommene Stellungnahme schlägt konkrete Maßnahmen und Instrumente vor, wie die Perspektive der Regionen und Kommunen in der nächsten Legislaturperiode von Europäischem Parlament und Europäischer Kommission bessere Berücksichtigung finden kann. So sollen etwa Instrumente der besseren Rechtsetzung während des gesamten EU-Gesetzgebungsverfahrens - von der Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen bis hin zur Umsetzung, Bewertung und Überprüfung bereits angenommener Rechtsakte - systematischer, konsequenter und kontinuierlicher eingesetzt werden. Das bezieht sich insbesondere auf die Prüfung der territorialen Auswirkungen einer Regel in den Kommunen und Regionen und deren Konsequenzen für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft vor Ort, vor allem für die Kleineren und Mittleren Unternehmen.  

Staatssekretär Dr. Speich: „Bei richtiger Anwendung der Grundsätze der Multi-Level-Governance und der aktiven Subsidiarität wären die EU-Rechtsvorschriften und -Maßnahmen nicht nur besser auf die Bedürfnisse der europäischen Bürgerinnen und Bürger abgestimmt, sondern auch stärker faktengestützt und effizienter. Bürokratie würde zwangsläufig abgebaut und vermieden.“

In der Stellungnahme wird dargelegt, wie die anderen europäischen Institutionen, das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Rat der Europäischen Union, zukünftig im Wege von Kooperationsvereinbarungen noch besser mit dem Europäischen Ausschuss der Regionen und der subnationalen Ebene zusammenarbeiten können. Insbesondere sollen Vertreterinnen und Vertreter der Regionen auch Zugang zur Arbeit in den Gremien der anderen Institutionen erhalten. Gefordert wird zudem eine territoriale Dimension der strategischen Vorausschau – das heißt, Trends, Risiken, neue Fragestellungen und deren mögliche Auswirkungen und Chancen besser voraussehen und daraus nützliche Erkenntnisse für die strategische Planung, Politikgestaltung und Vorsorge gewinnen. Hier schließt das insbesondere die Berücksichtigung der regionalen und kommunalen Perspektive mit ein.

Zu den vielfältigen Vorschlägen zur Stärkung der subnationalen Ebene in Europa erklärt Staatssekretär Dr. Mark Speich: „Der Europäische Ausschuss der Regionen und Regionen wie Nordrhein-Westfalen würden einerseits an Einfluss auf das EU-Recht gewinnen, sie müssten sich andererseits aber auch noch aktiver auf europäischer Ebene einbringen. Mit dem heutigen Beschluss haben die Regionen Europas erklärt, dass sie dazu bereit sind.“

Die AdR-Stellungnahme mit dem vollen Titel „Aktive Subsidiarität: ein Grundprinzip der EU-Agenda für bessere Rechtsetzung“ wird im nächsten Schritt dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und dem Rat der Europäischen Union vorgelegt. Dies erfolgt angesichts der nun anstehenden nächsten Legislatur- und Mandatsperiode von Europäischem Parlament und Europäischer Kommission zu einem Zeitpunkt, in dem sich die EU neu aufstellt und das Zusammenspiel aller Institutionen und Akteure in Brüssel neu geregelt wird.