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FAQ Landesinitiative Europa-Schecks

Fragen und Antworten

FAQ zur Landesinitiative Europa-Schecks

Die FAQ-Liste wird laufend aktualisiert. Aktueller Stand: Dezember 2023.

Landesinitiative Europa-Schecks

Die Initiative der Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt seit November 2023 vielfältige und innovative Vorhaben europäischen Engagements von und für Bürgerinnen und Bürger in NRW. 

Wir wollen Akteurinnen und Akteure in Nordrhein-Westfalen motivieren, Vorhaben durchzuführen und Begegnungen zu initiieren, die möglichst vielen Menschen europäische Werte und die unterschiedlichen Facetten einer lebendigen Demokratie näherbringen und den Europagedanken in NRW stärken.

Antragstellende können sich mit Anliegen zur Landesinitiative für Beratung oder Fragen zur Antragstellung, Kostenaufstellung, Projektumsetzung, Abrechnung oder Dokumentation an die Bezirksregierung Münster wenden: 

Kontakt NRW-Landesinitiative „Europa-Schecks“
europa-scheck[at]brms.nrw.de (europa-scheck[at]brms[dot]nrw[dot]de)
Telefon: 0251 411-1155 (Hotline)

Wenn Sie Kontakt zu den Projektverantwortlichen in der Staatskanzlei aufnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an:

europa[at]stk.nrw.de (europa[at]stk[dot]nrw[dot]de)

Vorhaben Europa-Schecks

Die Landesinitiative Europa-Schecks unterstützt Vorhaben, die 

  • Wissen über die EU bzw. den Europarat, ihre Institutionen, Entscheidungsprozesse und Mitgliedsstaaten, auf kreative, vielfältige Art und Weise vermitteln,
  • gegen Hass und antieuropäische Verschwörungstheorien wirken,
  • langfristig Wirkung in Europa zeigen und Nachhaltigkeit in der Umsetzung berücksichtigen, 
  • zwischen Generationen und europäischen Kulturen vermitteln,
  • u.a. im Mai stattfinden, um den Europagedanken und seine Werte öffentlichkeitswirksam in den Europawochen zu verbreiten, 
  • viele Menschen unterschiedlicher Herkunft und Bildung erreichen, um den Mehrwert von Europa für den Erhalt von Frieden, Freiheit und Wohlstand zu zeigen und Europa zu erleben. 

Die Landesinitiative Europa-Schecks unterstützt keine Vorhaben wie beispielsweise regelmäßig stattfindende Sport- oder Kulturveranstaltungen, Schützen-, Stadtfeste, Klassenfahrten ohne inhaltlichen Europaschwerpunkt. Auch Vorhaben die grenzüberschreitend stattfinden (städtepartnerschaftliche Treffen, Jugendbegegnungen o.ä.) müssen einen inhaltlichen Europaschwerpunkt in ihrem Programm aufweisen. 

Die Landesinitiative Europa-Schecks möchte vielseitige Ideen unterstützen und steht daher ganz unterschiedlichen Formaten offen gegenüber. Auf unserer Website finden Sie eine Galerie mit Vorhaben, die bereits über die Landesinitiative Europa-Schecks unterstützt wurden. 

Beispiele: 

  • Social-Media-Aktionen,
  • Veranstaltungen,
  • Ausstellungen,
  • Fachgespräche,
  • Publikationen,
  • Theaterstücke und Kurzfilme mit deutlichem Europabezug,
  • Begegnungsfahrten/-treffen zur Förderung von europäischen Städte- und Projektpartnerschaften, bei denen z.B. Lösungswege für Fachkräftemangel, Transformation, Europabildung ausgetauscht werden
  • grenzüberschreitender, nachhaltiger Austausch zu einem europäischen Thema,
  • gemeinsame Unternehmungen in den Bereichen Sport, Kultur, Umwelt, die über reine Feierlichkeiten hinausgehen, eine nachhaltige europafreundliche Beziehungspflege mit europäischen Partnern ermöglichen und Vereinbarungen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit setzen. 

Nein, nicht zwingend. Wichtig ist, dass das Vorhaben von erheblichem Landesinteresse ist und seine Wirkung klar in Nordrhein-Westfalen entfaltet oder zielgruppengerichtet Bürgerinnen und Bürger in NRW adressiert. Das wird im Einzelfall bewertet und entschieden.

Ja.  Ihr Vorhaben sollte von erheblichem Landesinteresse sein und entweder seine Wirkung klar in Nordrhein-Westfalen entfalten oder zielgruppengerichtet Bürgerinnen und Bürger in NRW adressieren. Wir freuen uns, wenn beispielsweise eine Institution in Nordrhein-Westfalen ihr Vorhaben auch grenzüberschreitend oder mit europäischen Kooperationspartnern plant.

Antragstellung Europa-Schecks

Die Antragstellung auf Europa-Schecks ist laufend zu fünf Stichtagen im Jahr möglich:

1. Dezember (Anträge für Vorhaben für das Folgejahr)
1. Februar
1. April 
1. Juni
1. August

Der Stichtag 1. Dezember ermöglicht eine Antragstellung für Vorhaben im darauffolgenden Jahr. An den anderen vier Stichtagen können lediglich Vorhaben beantragt werden, die noch im laufenden Kalenderjahr umgesetzt werden. Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung auf einen Europa-Scheck mindestens 2 Monate vor dem geplanten Start des Vorhabens erfolgen muss. 

In besonderen Fällen können auch Einrichtungen, deren Sitz nicht in Nordrhein-Westfalen ist, einen Europa-Scheck beantragen. Hierfür muss das Vorhaben

von erheblichem Landesinteresse sein und

seine Wirkung klar in Nordrhein-Westfalen entfalten oder zielgruppengerichtet an Bürgerinnen und Bürger in NRW adressiert sein.

Reisen, (Schüler)Austausche oder Begegnungen, die hauptsächlich touristischen Zwecken dienen und wenig mit europapolitischen Themen zu tun haben, werden nicht mit Europa-Schecks unterstützt. 

Bitte denken Sie auch daran, dass die Reisekosten plus Verpflegung nicht überwiegen dürfen. Zudem kommen wir üblicherweise nicht für Lebenshaltungskosten auf, wie beispielsweise Lunchpakete für eine eintägige Fahrt. Wir legen bei Auslandsreisen Wert auf Vorhaben mit unseren regionalen Partnerschaften im weitesten Sinn.

Dazu gehören: 

  • Hauts-de-France (Frankreich) und Schlesien (Polen)(das Regionale Weimarer Dreieck)
  • Benelux-Länder (Belgien, Niederlande, Luxemburg)
  • Piemont (Italien)
  • Nordmazedonien
  • Schottland*
  • Dnipropetrowsk (Ukraine, im Aufbau)
  • Ungarn
  • Israel

 

*Vorhaben mit weiteren Landesteilen des Vereinigten Königreichs werden ebenfalls unterstützt. Ausdrücklich begrüßt wird auch die Einreichung von Vorhaben, die Jugendbegegnungen mit dem Vereinigten Königreich fördern, sofern ein inhaltlicher Europaschwerpunkt vorliegt (Schwerpunkte auf Kultur, Sport, Gedenkstätten o.ä. sind nicht ausreichend!).

Ja, wenn mehrere Antragstellerinnen und Antragsteller für ein Vorhaben zusammenarbeiten und keine doppelte Unterstützung für dieselbe Aktivität beantragen, ist das möglich. 

Wenn ein Antrag abgelehnt wurde, kann er in der gleichen Form nicht erneut eingereicht werden. Selbstverständlich freuen wir uns aber über Ihren Antrag zu einer neuen bzw. weiterentwickelten Idee.

Wir freuen uns, wenn Ihr Vorhaben erfolgreich verlaufen ist und Sie die Idee weiterverfolgen wollen. Um sich erneut um einen Europa-Scheck für das gleiche Vorhaben zu bewerben, muss der Antrag darstellen, in welchen Punkten Sie das Vorhaben weiterentwickelt haben. Eine Dauerförderung ist ausgeschlossen

Kosten und Abrechnung Europa-Schecks

Nein, es kann ein bereits bestehendes Bankkonto des Vereins oder der Institution verwendet werden. Wichtig ist, dass die getätigten Ausgaben für das Vorhaben nachgewiesen werden können. 

Uns ist es wichtig, dass Sie ihr Vorhaben ohne finanzielle Engpässe umsetzen können. Daher können Sie, sobald Sie eine Zusage für einen Europa-Scheck von uns erhalten haben, eine Abschlagszahlung über Mittelabruf beantragen. Die Abschlagszahlung muss mindestens 1.000 Euro betragen (für Raummieten, Zugbuchungen o.ä.) und darf maximal 50% des bewilligten Gesamtbetrages ausmachen.

Für den Fall, dass Sie eine Abschlagszahlung beantragen, reichen Sie bitte per Mail an europa-scheck[at]brms.nrw.de (europa-scheck[at]brms[dot]nrw[dot]de) entsprechende Nachweise Ihrer vorab geleisteten Ausgaben ein (z.B. Scan einer Anzahlung/eines Angebots). 

Wir können maximal die Summe auszahlen, die beantragt wurde. Bitte seien Sie also in der Aufstellung Ihres Finanzierungsplans gründlich und führen Sie eventuell anfallende Mehrkosten mit auf. 

Sie erhalten frühzeitig eine Information, für den Fall, dass die Beantragungen im Laufe des Jahres die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigen.

Dann freuen wir uns darüber, dass die Landesinitiative Europa-Schecks gut angenommen wird und Europa stärkt.

Weitere Fragen Europa-Schecks

Wenn Sie über aktuelle Entwicklungen der Landesinitiative Europa-Schecks informiert werden möchten, nehmen wir Sie gerne in unseren Verteiler auf. Bitte senden Sie uns dazu Ihre Kontaktdaten sowie eine E-Mail-Adresse an europa[at]stk.nrw.de

Alle, die bisher bei den Europa-Wettbewerben „Europa bei uns zu Hause“,“TeamUp!“ und „Europawochen“ teilgenommen haben, können ab sofort einen Europa-Scheck beantragen. Aus diesem Grund werden diese Wettbewerbe nicht mehr gesondert ausgeschrieben. 

Das ist zwar schade, aber wir finden gemeinsam eine Lösung. Bitte melden Sie sich umgehend schriftlich an europa-scheck[at]brms.nrw.de (europa-scheck[at]brms[dot]nrw[dot]de) und erstatten Sie eventuell bereits ausgezahlte Mittel.