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FAQ Landesinitiative Europa-Schecks

Fragen und Antworten

FAQ zur Landesinitiative Europa-Schecks

Die FAQ-Liste wird laufend aktualisiert. Aktueller Stand: Dezember 2023.

Die neue Initiative der Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt vielfältige und innovative Projekte europäischen Engagements von und für Bürgerinnen und Bürger in NRW. 

Wir wollen Akteurinnen und Akteure in Nordrhein-Westfalen motivieren, Projekte durchzuführen und Begegnungen zu initiieren, die möglichst vielen Menschen europäische Werte und die unterschiedlichen Facetten einer lebendigen Demokratie näherbringen und den Europagedanken in NRW stärken.

Wir denken Europa groß. Immer, wenn im Antrag von „Europa“ die Rede ist, meinen wir alle 46 Mitgliedsstaaten, die zum Europarat gehören. 

Die Europa-Schecks stehen Akteurinnen und Akteuren der erweiterten Zivilgesellschaft und der kommunalen Familie offen. 

Bewerben können sich beispielsweise 

  • rechtsfähige Vereine (e.V.), zum Beispiel Partnerschaftsvereine, Ländergesellschaften und Fördervereine kommunaler oder vergleichbarer staatlicher Einrichtungen,
  • Kultur- und Sporteinrichtungen, 
  • Migrantenselbstorganisationen,
  • Städte, Kreise und Gemeinden,
  • Schulen und Hochschulen, 
  • außerschulische Bildungsstätten.

Nicht berechtigt sind:

  • Privatpersonen/natürliche Personen,
  • Parteien sowie deren Unterorganisationen und parteinahe Stiftungen,
  • Personengesellschaften und juristische Personen mit Gewinnerzielungsabsicht,
  • Organisationen, die sich gegen die freiheitliche, demokratische Grundordnung wenden. 

In besonderen Fällen können auch Einrichtungen, deren Sitz nicht in Nordrhein-Westfalen ist, einen Europa-Scheck beantragen. Hierfür muss das Projekt 

von erheblichem Landesinteresse sein und

  • seine Wirkung klar in Nordrhein-Westfalen entfalten oder
  • zielgruppengerichtet an Bürgerinnen und Bürger in NRW adressiert sein.

Die Europa-Schecks unterstützen Projekte, die 

  • Wissen über die EU bzw. den Europarat, ihre Institutionen, Entscheidungsprozesse und Mitgliedsstaaten, auf kreative, vielfältige Art und Weise vermitteln,
  • gegen Hass und antieuropäische Verschwörungstheorien wirken,
  • langfristig Wirkung in Europa zeigen und Nachhaltigkeit in der Umsetzung berücksichtigen, 
  • zwischen Generationen und europäischen Kulturen vermitteln,
  • im Mai stattfinden, um den Europagedanken und seine Werte öffentlichkeitswirksam in den Europawochen zu verbreiten, 
  • viele Menschen unterschiedlicher Herkunft und Bildung erreichen, um den Mehrwert von Europa für den Erhalt von Friede, Freiheit und Wohlstand zu zeigen und Europa zu erleben. 

Die Europa-Schecks unterstützen keine Projekte wie beispielsweise regelmäßig stattfindende Sport- oder Kulturveranstaltungen, Schützen-, Stadtfeste, Klassenfahrten ohne inhaltlichen Europaschwerpunkt. 

Projekte mit Bezug zu unseren regionalen Partnerschaften im weitesten Sinn werden bevorzugt. 

Dazu gehören: 

  • Hauts-de-France (Frankreich) und Schlesien (Polen), das Regionale Weimarer Dreieck
  • Benelux-Länder (Belgien, Niederlande, Luxemburg)
  • Piemont (Italien)
  • Nordmazedonien
  • Schottland
  • Dnipropetriwsk (Ukraine, im Aufbau)
  • Ungarn
  • Israel

Die Europa-Schecks unterstützen Projekte, die den Europagedanken in Nordrhein-Westfalen verankern und mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen, die ihre Wirkung in NRW entfalten müssen: 

 

  • Frieden, Freiheit, Teilhabe, gesellschaftlichen Zusammenhalt und grenzüberschreitende Verständigung in Europa fördern,
  • den Europagedanken und seine Werte öffentlichkeitswirksam vermitteln,
  • zur Akzeptanz der Vielfalt und Diversität in Europa beitragen, 
  • Rechtstaatlichkeit und Demokratie in Europa stärken, 
  • Städtepartnerschaften mit Ländern des Europarates pflegen oder neu aufbauen, 
  • wechselseitige grenzüberschreitende Begegnungen in bzw. mit den Ländern des Europarates organisieren, 
  • mit neuen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern aus den Ländern des Europarates zusammenarbeiten,
  • einen Beitrag zur Fachkräftegewinnung und zur (klimaneutralen) Transformation in den Ländern des Europarates leisten, 

eine große Reichweite erzielen und vielen Menschen den Mehrwert von Europa aufzeigen.

Mit Beginn des Kalenderjahres 2024 sind Anträge auf Europa-Schecks laufend zu sechs Stichtagen im Jahr möglich. Stichtag ist dann jeweils der 1. eines ungeraden Monats

Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung auf einen Europa-Scheck mindestens 3 Monate vor dem geplanten Projektstart erfolgen muss.

Die Europa-Schecks möchten vielseitige Ideen unterstützen und stehen daher ganz unterschiedlichen Projektformaten offen gegenüber – seien Sie gerne kreativ!

Beispiele: 

  • Social-Media-Aktionen,
  • Veranstaltungen,
  • Ausstellungen,
  • Fachgespräche,
  • Publikationen,
  • Theaterstücke und Kurzfilme,
  • Begegnungsfahrten/-treffen zur Förderung von europäischen Städte- und Projektpartnerschaften,
  • grenzüberschreitender, nachhaltiger Austausch,
  • regelmäßige grenzüberschreitende Zusammenarbeit oder
  • gemeinsame Unternehmungen im Bereich Sport, Kultur, Umwelt zur nachhaltigen, europafreundlichen Beziehungspflege mit europäischen Partnern (Städte- und Projektpartnerschaften). 

Das Projekt soll innerhalb eines Kalenderjahres stattfinden. 

Nein, nicht zwingend. Wichtig ist, dass das Projekt von erheblichem Landesinteresse ist und seine Wirkung klar in Nordrhein-Westfalen entfaltet oder zielgruppengerichtet Bürgerinnen und Bürger in NRW adressiert. Das wird im Einzelfall bewertet und entschieden.

Ja.  Ihr Projekt sollte von erheblichem Landesinteresse sein und entweder seine Wirkung klar in Nordrhein-Westfalen entfalten oder zielgruppengerichtet Bürgerinnen und Bürger in NRW adressieren. Wir freuen uns, wenn beispielsweise eine Institution in Nordrhein-Westfalen ihr Vorhaben auch grenzüberschreitend oder mit europäischen Kooperationspartnern plant. 

Reisen, die hauptsächlich touristischen Zwecken dienen und wenig mit europapolitischen Themen zu tun haben, werden nicht mit Europa-Schecks unterstützt. 
Bitte denken Sie auch daran, dass die Reisekosten plus Verpflegung nicht überwiegen dürfen.  Wir legen bei Auslandsreisen Wert auf Projekte mit unseren regionalen Partnerschaften im weitesten Sinn. 

Dazu gehören: 

-              Hauts-de-France (Frankreich) und Schlesien (Polen) 
              (das Regionale Weimarer Dreieck)

-              Benelux-Länder (Belgien, Niederlande, Luxemburg)

-              Piemont (Italien)

-              Nordmazedonien

-              Schottland

-              Dnipropetriwsk (Ukraine, im Aufbau)

-              Ungarn

-              Israel

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online und ist gar nicht so kompliziert, wie Sie vielleicht denken. Sie müssen 

  • den Antrag online ausfüllen und Ihr Projekt kurz beschreiben
  • Angaben zum Finanzierungsplan machen und
  • das unterschriebene Formular „Unterschrift zur Bestätigung der Richtigkeit der Angaben“ am Ende des Antrags hochladen.

Ja, wenn mehrere Antragstellerinnen und Antragsteller für ein Projekt zusammenarbeiten und keine doppelte Unterstützung für dieselbe Aktivität beantragen, ist das möglich.

Wenn ein Antrag abgelehnt wurde, kann er nicht erneut eingereicht werden. Selbstverständlich freuen wir uns aber über Ihren Antrag zu einer neuen Projektidee.

Planung braucht Zeit. Daher ist es vollkommen in Ordnung, wenn Sie den Antrag in diesem Jahr stellen, das Projekt aber erst nächstes Jahr umsetzen. Bitte beachten Sie jedoch, dass das Projekt innerhalb eines Jahres ab Antragstellung umgesetzt werden muss. Wenn Sie den Antrag zum 1. Januar 2024 stellen, muss das Projekt bis Januar 2025 umgesetzt und abgeschlossen werden. 

Wenn Ihr Projekt in den Europawochen (30.04-31.05) stattfindet, kreuzen Sie dies gerne im Antrag an, damit wir diesen Projekten eine besondere Sichtbarkeit verleihen können. 

Der Monat Mai steht ganz im Zeichen Europas. Deshalb wollen wir bewusst Projekte hervorheben, die zur starken Sichtbarkeit Europas in diesem Monat beitragen und der Öffentlichkeit zeigen, dass NRW geeint hinter dem Europagedanken steht. 

Die Angabe hat keine Auswirkung auf die Antragsprüfung.

Alle, die bisher bei den Europa-Wettbewerben „Europa bei uns zu Hause“ und „Europawochen“ teilgenommen haben, können ab sofort einen Europa-Scheck beantragen. Aus diesem Grund werden diese Wettbewerbe nicht mehr gesondert ausgeschrieben.  

Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Europa-Scheck.

Bis zum jeweiligen Stichtag sammeln wir alle Projektanträge. Wir prüfen jeden Antrag einzeln und berufen uns dabei auf die Teilnahmebedingungen und Kriterien (s.o). Dabei spielen zusätzlich die Antragshöhe, die Erschließung neuer, großer Zielgruppen, die Innovationskraft und die regionale Verteilung in ganz NRW eine Rolle.
Über Ihren Antrag wird bis zum nächsten Stichtag entschieden. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Sollten wir diesen Zeitplan einmal nicht einhalten können, werden wir Sie umgehend kontaktieren. 

Bei konkreten Fragen zu Ihrem Projekt, Ihrer Bewerbung oder zum Ausfüllen des Antrags wenden Sie sich bitte an

Bezirksregierung Münster
Telefon: 0251-411 1155 (Hotline)
E-Mail: europa-scheck[at]brms.nrw.de (europa-scheck[at]brms[dot]nrw[dot]de)

Ab jetzt dürfen Sie starten und Projektausgaben tätigen. Bitte denken Sie daran, Ihre Ausgaben mit Belegen zu dokumentieren und diese bis spätestens 3 Monate nach Projektende im Antrag online hochzuladen. 

Die Europa-Schecks unterstützen sowohl kleine als auch umfangreichere Vorhaben mit bis zu 25.000 Euro

Je höher der beantragte Europa-Scheck ist, desto höher sind die Anforderungen für eine Zusage. 

Erst wenn Sie die schriftliche Zusage erhalten haben, dürfen Sie mit der Umsetzung Ihres Projekts beginnen und Ausgaben tätigen.

Nein, es kann ein bereits bestehendes Bankkonto des Vereins oder der Institution verwendet werden. Wichtig ist, dass die getätigten Ausgaben für das Projekt nachgewiesen werden können. 

Sie erhalten frühzeitig eine Information, für den Fall, dass die Beantragungen im Laufe des Jahres die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigen.

Dann freuen wir uns darüber, dass die Europa-Schecks gut angenommen werden und Europa stärken.

Ja, denn die Europa-Schecks möchten bewusst Projekte allen Umfangs unterstützen - auch kleinere Aktivitäten sind also herzlich willkommen und unterliegen auf Grund der Höhe des Antrags nicht so strengen Kriterien wie kostenintensivere Vorhaben. 

Nicht unterstützt werden 

  • Reisen mit unangemessen hohem touristischen Anteil,
  • regelmäßig stattfindende Sport- oder Kulturveranstaltungen, Schützen-, Bürgerfeste,         Klassenfahrten ohne inhaltlichen Europaschwerpunkt
  • laufende Personalkosten der Antragstellerinnen und Antragsteller (Entgelte, Lohn, Arbeitsstunden, Vergütung, etc.), 
  • laufende Betriebsausgaben mit Ausnahme von Ausgaben, die nachweislich ohne das Projekt nicht entstanden wären (etwa zusätzliche Material-und Druckausgaben),
  • Anschaffungsausgaben für Hardware (auch Bücher und Schulmaterialien), 
  • Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenstände sowie 
  • Renovierungs-, Instandhaltungs- oder Sanierungsausgaben (z.B. bauliche Schulhofgestaltung, Sportplatzausbau, Kunstrasen)
  • Büromiete,
  • Ausgaben für einen Internetvertrag und Kontoführungsgebühren u.a., die nicht unmittelbar durch die Maßnahme verursacht werden und auch ohne das Projekt entstehen (sog. »eh-da-Kosten«).

Nein, ein finanzieller Eigenanteil ist bei der Landesinitiative Europa-Schecks nicht erforderlich. Falls Sie einen Eigenanteil erbringen, geben Sie dies bitte im Antrag mit an, da diese Angaben wichtig für die Bewertung sind. 

Uns ist es wichtig, dass Sie ihr Projekt ohne finanzielle Engpässe umsetzen können. Daher können Sie, sobald Sie eine Zusage für einen Europa-Scheck von uns erhalten haben, eine Abschlagszahlung über Mittelabruf beantragen. Die Abschlagszahlung muss mindestens 1.000 Euro betragen (für Raummieten, Zugbuchungen o.ä.) und darf maximal 50% des bewilligten Gesamtbetrages ausmachen

Für den Fall, dass Sie eine Abschlagszahlung beantragen, reichen Sie bitte online entsprechende Nachweise Ihrer vorab geleisteten Ausgaben ein (z.B. Scan einer Anzahlung/eines Angebots). 

Wir können maximal die Summe auszahlen, die beantragt wurde. Bitte seien Sie also in der Aufstellung Ihres Finanzierungsplans gründlich und führen Sie eventuell anfallende Mehrkosten mit auf. 

Nach Projektende, spätestens aber 3 Monate danach, sind Belege für die geleisteten Ausgaben online einzureichen - ansonsten ist keine Erstattung mehr möglich. Die Belege können Sie hier digital einreichen.

Die Gesamtabrechnung erfolgt, wenn uns alle Belege vorliegen.

Wichtig ist uns, dass wir Nachweise für die geltend gemachten Ausgaben haben. Reichen Sie diese bitte online ein. Dazu ist in Ihrem eigenen Interesse das Hochladen von Fotos, Videos, Medienberichterstattung u.a. als Dokumentation des erfolgreichen Verlaufs Ihres Projekts entscheidend. Nur so haben wir die Möglichkeit, die Erfolge Ihrer Projekte und die Wirkung der Mittelverwendung als Vorzeigebeispiele zu kommunizieren.   

Genauere Informationen zur Abrechnung und zur Dokumentation Ihres Projekts erhalten Sie mit dem Zusageschreiben. 

Wenn Sie im Rahmen Ihres Projekts eine Website, Social-Media-Beiträge, Präsentation, Flyer etc. zu den Inhalten Ihres Projekts erstellen, sind hier stets das Logo des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei einzufügen. Eine Freigabe der Inhalte ist nicht erforderlich. Schriftlich können Sie zudem wie folgt auf die Unterstützung hinweisen: „Das Projekt ist Teil der Landesinitiative Europa-Schecks NRW.“

Das ist zwar schade, aber wir finden gemeinsam eine Lösung. Bitte melden Sie sich umgehend schriftlich an europa-scheck[at]brms.nrw.de (europa-scheck[at]brms[dot]nrw[dot]de) und erstatten Sie eventuell bereits ausgezahlte Mittel.