WDR-Gesetz
Rechtliche Vorgaben für den WDR
Das WDR-Gesetz definiert den Auftrag des WDR und gibt seine institutionelle Struktur vor.
Während das Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalens (LMG NRW) im Wesentlichen Rechte und Pflichten der privaten Veranstalter definiert, finden sich im Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR-Gesetz) rechtliche Vorgaben für den Westdeutschen Rundfunk - den öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter in Nordrhein-Westfalen und die zugleich größte Landesrundfunkanstalt Deutschlands.
Das WDR-Gesetz definiert den Auftrag des WDR und gibt seine institutionelle Struktur vor. Hierzu gehören auch Aufgabe und Organisation der internen Kontrolle des WDR durch den Rundfunkrat und den Verwaltungsrat.
Der Volltext des WDR-Gesetzes in der Fassung vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 875), in Kraft getreten am 31. Dezember 2013, ist hier abrufbar.
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