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Einsatzmöglichkeiten in Europa

Einsatzmöglichkeiten in Europa

Einsatzmöglichkeiten in Brüssel Fachperspektive

Arbeitsmöglichkeiten EU-Institutionen

Einsatzmöglichkeiten in Europa Perspektive Personal

→ Fachpolitikleitung für jeweiliges Ressort

→ Nutzung von Abordnungsstellen im Rahmen der Rotation

→ Rotationsmodell sieht vor: 3 Jahre + ggf. 2 Jahre Verlängerung

→ Mehraufwendungen werden aufgefangen:

  • Gemäß §§ 73 LBesG NRW i.V.m. Abschnitt 5 BBesG
  • Auslandsdienstbezüge setzen sich zusammen aus: Auslandszuschlag, Mietzuschuss, Kaufkraftausgleich
  • Darüber hinaus: ggf. Schulbeihilfe, Trennungsentschädigung/ Umzugskostenvergütung
  • Beispiele für Auslandsdienstbezüge:
  • Person 1 -> EG 13 -> ledig, 1 Kind -> Wohnsitz Brüssel -> ca. 1.200 Euro monatlich
  • Person 2 -> A 15 -> verheiratet, 2 Kinder -> Wohnsitz Brüssel -> ca. 2.500 Euro monatlich

→ Verfahren:

  • Landesvertretung EU sichtet EU-Stellenausschreibungen und filtert diese
  • Personalreferat der Staatslanzlei leitet die Stellenausschreibungen an Ressorts
  • Ressorts leiten befürwortend Bewerbungen an StK.
  • Staatskanzlei prüft: Ist eine Poolstelle in der Wertigkeit vorhanden? Übergeordnetes Landesinteresse gegeben?
  • Weiterleitung über die Ständige Vertretung an EU-Kommission 
  • Auswahlverfahren bei der EU-Kommission

→ Abordnung an StK/ Zuweisung an jew. GD

→ Zeitraum bis zu 4 Jahre (Ko-Finanzierung: Land zahlt Inlandsbezüge; EU-KOM zahlt Tagegeld)

mehrere Durchgänge im Jahr

Kurzpraktika-Programm (ERASMUS Public Administration)  

  • Vom Auswärtigen Amt (AA) über Europaminister-Konferenz-Geschäftsstelle – Beschäftigte die mind. 6 Monate und max. 5 Jahre im ö. D. beschäftigt sind
  • Koordinierung NRW über StK / Auswahlentscheidung trifft AA
  • Einstieg in die Arbeitspraxis der EU-Institutionen
  • Maximal 10 Tage
  • Finanzierung durch Fachressort

Nationale Sachverständige zur beruflichen Weiterbildung (NSBW )

  • Von AA über EMK-Geschäftsstelle (2024 insgesamt 35 Plätze für Deutschland)
  • Koordinierung NRW über StK / Auswahlentscheidung trifft AA
  • Gefordert: gute EU-Kenntnisse, Englisch und Französisch (auch schriftlich)
  • 3 bis 5 Monate
  • Finanzierung durch Fachressort
Wer bereits in einer EU-Einrichtung tätig war - auch als Praktikant*in - kommt als Kandidat*in für diese Programme nicht in Betracht!

Einsatzmöglichkeiten in Brüssel Kontakt

Ansprechstelle für Personaleinsätze des Landes bei der EU (personalwirtschaftliche und personalrechtliche Fragen) Referat I.2 der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen:

E-Mail: VL-Referat-I-2[at]stk.nrw.de (VL-Referat-I-2[at]stk[dot]nrw[dot]de)