Mehr Organspenden durch Widerspruchslösung
Der Bundesrat fasste eine von Nordrhein-Westfalen eingebrachte Entschließung, die mit einer Widerspruchslösung die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen will.
„Die Organspendezahlen bewegen sich seit vielen Jahren auf einem absoluten Tiefstand. Niedrige Spenderzahlen bedeuten lange Wartezeiten für die Patientinnen und Patienten auf ein lebensrettendes Spenderorgan. Viele versterben, weil nicht rechtzeitig ein passendes Spenderorgan gefunden werden kann. Das ist für jede einzelne Patientin und jeden einzelnen Patienten auf der Warteliste dramatisch!“ – Karl-Josef Laumann
Deutschland ist ein Europa Schlusslicht bei der Spendebereitschachaft der Bevölkerung für Organe. Die Zahl der Organspender stagniert seit nunmerh zehn Jahren auf niedrigem Niveau. Etwa 8.496 Menschen stehen in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Die meisten von ihnen warten auf eine Spenderniere. 2022 gab es bundesweit 869 Organspender. Das entspricht 10,3 Organspendern je eine Million Einwohner. In Europa führt Spanien regelmäßig die Statistiken zur Organspende an. 2021 kamen dort auf eine Million Einwohner 46,0 Organspender, die Organe nach dem Hirntod spendeten. Eine erfolgreiche Transplantation eines Spenderorgans kann Leben retten und verlängern.
Der von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg eingebrachten Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, gesetzgeberisch tätig zu werden. Die vom Bundesrat gefasste Entschließung möchte die Widerspruchslösung in das Transplantationsgesetz als Grundlage für die Zulässigkeit der Organentnahme aufnehmen.
Die bisherige so genannte „erweiterte Zustimmungslösung“ hat in der Praxis nicht dazu geführt, dass in Deutschland ausreichend Organe für Transplantationen zur Verfügung stehen.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann möchte mit der Entschließung eine erneute Debatte auf Bundesebene anregen, nachdem sich die Widerspruchslösung in der Vergangenheit nicht durchsetzen konnte. Bei der Widerspruchslösung ist jedermann grundsätzlich zunächst Organspender, es sei denn die Person widerspricht zu Lebzeiten der Organentnahme. Bislang ist es umgekehrt: Organspender ist bislang nut, wer sich ausdrücklich dazu bereiterklärt
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