Medienrecht
Landesgesetze und Rundfunkstaatsverträge
Der Begriff „Medienrecht“ beschreibt eine sehr umfangreiche und komplexe Rechtsmaterie, die neben Fragen der öffentlich-rechtlichen Regulierung auch solche des Straf- und Zivilrechts umfasst.
Inhaltlich geht es bei den gesetzlichen Vorgaben um Themen wie Vielfaltsicherung, Jugendmedienschutz, Persönlichkeitsschutz oder Werbung ebenso wie um die Fragen der Übertragung von Inhalten, des Urheberrechts oder des Wettbewerbsrechts. Bezogen sind diese Regelungen auf alle klassischen medialen Erscheinungsformen wie Presse, Rundfunk und Film, aber auch auf moderne Formen des „Multimedia“ wie Smart TV und Internetangebote.
Die Gesetzgebungskompetenzen in den genannten Bereichen sind zwischen Bund und Ländern verteilt. Die Befugnis zur Ausgestaltung der Rundfunkordnung obliegt gemäß der Art. 30 und 70 ff. des Grundgesetzes allein den Ländern. Auch das Presserecht fällt in die alleinige Kompetenz der Länder. Rechtsgrundlagen für diesen Bereich finden sich daher in den jeweiligen Landesgesetzen oder aber auch in den gemeinsamen Rundfunkstaatsverträgen der Länder.
Die wichtigsten landesrechtlichen Vorgaben im Medien- und Pressebereich in Nordrhein-Westfalen finden sich im Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalens (LMG NRW), im WDR-Gesetz und im Landespressegesetz Nordrhein-Westfalen.
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