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Haushalt der EU

Haushalt der EU

Zur Finanzierung ihrer Aufgaben verfügt die Europäische Union über einen eigenen Haushalt. Der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) setzt für mehrere Jahre unter anderem den Rahmen für die Ausgaben der Union und legt die (jährlichen) Ausgabenobergrenzen sowie die Haushaltsprioritäten der EU fest. Bei der Aufstellung des jährlichen Haushaltsplans der Union ist der MFR einzuhalten.

Mit dem Aufbauinstrument „NextGenerationEU“ (NGEU) und dem MFR 2021-27 wird die EU insgesamt Finanzmittel in Höhe von 2 Billionen Euro (zu aktuellen Preisen) bereitstellen, um die Erholung von der COVID‑19-Pandemie und die langfristigen Prioritäten der EU in verschiedenen Politikfeldern zu unterstützen. Diese sind

  1. Binnenmarkt. Innovation und Digitales (MFR: 149,5 Mrd. €; NGEU: 11,5 Mrd. €)
  2. Zusammenhalt, Resilienz und Werte (MFR: 426,7 Mrd. €; NGEU: 776,5 Mrd. €)
  3. Natürliche Ressourcen und Umwelt (MFR: 401 Mrd. €; NGEU: 18,9 Mrd. €)
  4. Migration und Grenzmanagement (MFR: 25,7 Mrd. €)
  5. Sicherheit und Verteidigung (MFR: 14,9 Mrd. €)
  6. Nachbarschaft und die Welt (MFR: 110,6 Mrd. €)
  7. Europäische öffentliche Verwaltung (MFR: 82,5 Mrd. €)

Finanziert wird der EU-Haushalt durch die so genannten Eigenmittel. Wichtigste Eigenmittelquelle sind die Beiträge der Mitgliedstaaten, die auf dem Bruttonationaleinkommen (BNE) basieren. Weitere Eigenmittel sind u.a. Zölle auf Einfuhren von außerhalb der EU und ein Anteil an den geschätzten Mehrwertsteuereinnahmen der Mitgliedstaaten. Im Zusammenhang mit der Einigung zum MFR 2021-2027 und zu NGEU haben sich Rat, Europäisches Parlament und Kommission auch auf einen Fahrplan zur Einführung neuer Eigenmittelkategorien in drei Schritten bis zum Jahr 2026 verständigt. Diese sollen u.a. zu einer Diversifizierung der Eigenmittelquellen, der Verringerung des BNE-basierten Beitrags der Mitgliedstaaten sowie zur Refinanzierung von NGEU beitragen. Als erste neue Eigenmittelkategorie wurde zum 01. Januar 2021 das sogenannte Kunststoff-Eigenmittel eingeführt. Hierbei handelt es sich um einen nationalen Beitrag, der anhand des Gewichts der nicht recycelten Verpackungsabfälle aus Kunststoff berechnet wird.

In der Förderperiode 2021-27 beträgt die Eigenmittelobergrenze 1,4 % (Zahlungen) bzw. 1,46 % (Verpflichtungen) des BNE. Hinzukommt eine zeitliche begrenzte Erhöhung dieser Eigenmittelobergrenzen um 0,6 % zur Finanzierung des Wiederaufbaus nach der Corona-Pandemie. Dieses zusätzliche Volumen wird als Garantie für die Ausgabe von Anleihen durch die Kommission zur Finanzierung von NGEU genutzt und zieht nicht unmittelbar zusätzliche Beiträge der Mitgliedstaaten nach sich.