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Aus einer klaren Haltung muss auch eine klare Handlung folgen

Ministerpräsident Wüst im Bundesrat

Länder setzen Zeichen gegen Antisemitismus sowie für das Existenzrecht Israels Einstimmige Mehrheit für Initiative aus Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein

"Aus einer klaren Haltung muss auch eine klare Handlung folgen."
(Ministerpräsident Hendrik Wüst am 2. Februar 2024 im Bundesrat)

Mit einer auf Vorschlag von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein einstimmig gefassten Entschließung verurteilt der Bundesrat jegliche Form des Antisemitismus auf das Schärfste.

Im Plenum erinnerte Ministerpräsident Hendrik Wüst an den 7. Oktober 2023. Dem Tag an dem so viele Menschen jüdischen Glaubens ermordet wurden wie seit dem Holocaust nicht mehr. Gleichzeitig rief er den Hass und die Hetze in Erinnerung, der auch auf deutschen Straßen im Anschluss an die Gräueltaten der Hamas Jüdinnen und Juden bei uns entgegengeschleudert wurden.

Nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel ist es zu einer deutlichen Zunahme antisemitischer Vorfälle sowie zu antiisraelischen Hassdemonstrationen gekommen, bei denen das Existenzrecht Israels geleugnet und zur Beseitigung des israelischen Staates aufgerufen wurde.

Die Länder bekräftigten nun erneut, dass sowohl das Existenzrecht des Staates Israel als auch die Sicherheit jüdischer Menschen in Deutschland zur deutschen Staatsräson gehören. Wenn diese Prinzipien angegriffen werden, müsse sich Deutschland als wehrhafter Rechtsstaat erweisen und bewähren.

Wer das Existenzrecht Israels leugnet, wendet sich gegen die Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland und kann daher nicht deutscher Staatsbürger werden. Der Bundesrat fordert daher ein glaubhaftes Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel als Voraussetzung für die Einbürgerung.

Auch hält es der Bundesrat für erforderlich, Aufrufe zur Beseitigung des Staates Israel bei Demonstrationen effektiv und konsequent zu bekämpfen. Dafür brauchen die Polizeibehörden mehr Klarheit darüber, wann sie eingreifen können. Die Länder fordern daher, dass das Strafrecht den Gefährdungen des öffentlichen Friedens, die sich aus der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israels ergeben, besser Rechnung trägt. Sie fordern die Bundesregierung auf zu prüfen, wie der Straftatbestand der Volksverhetzung ausdrücklich auf Störungen des öffentlichen Friedens erweitert werden kann, die sich aus der Leugnung des Existenzrechts Israels ergeben.