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Vertrag von Lissabon

Vertrag von Lissabon

Der Vertrag von Lissabon regelt die Organisation der Europäischen Union und sorgt für eine größere demokratische Teilhabe von Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union.


 

Der Vertrag von Lissabon trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. Durch ihn wird mehr Demokratie innerhalb der EU ermöglicht.

Von Bedeutung ist insbesondere die Aufwertung des Europäischen Parlaments. Es kann nun bei fast allen Gesetzen und beim Haushalt gleichberechtigt mit dem Ministerrat entscheiden. Ferner bestimmt das Parlament den Präsidenten der Europäischen Kommission auf Vorschlag des Europäischen Rates und entscheidet über die Mitglieder der EU-Kommission.

Infolge der Begleitgesetze zum Lissaboner Vertrag sind auch die Mitwirkungsrechte der nationalen und regionalen Parlamente gestärkt worden.

Zu den Neuerungen gehört ferner, dass der Ausschuss der Regionen (AdR) ein eigenes Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof hat, wenn gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen wird.

Außerdem erhalten die Bürgerinnen und Bürger durch die im Lissabon-Vertrag neu eingeführte Europäische Bürgerinitiative ein stärkeres Mitspracherecht: Wenn eine Million Menschen aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten ein Anliegen vorbringen, können sie die Europäische Kommission zum Handeln in Bereichen auffordern, in denen die EU zuständig ist.