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Rundfunktechnik

Rundfunktechnik

Was ist die Aufgabe der Länder?

Die Entwicklungen neuer Technologien machen medienrechtliche Anpassungen nötig.

Aufgabe der Medienpolitik in den Ländern ist auch die konstruktive Begleitung von Entwicklungsprozessen, die zur Einführung neuer Rundfunktechniken führen. Der Bogen spannt sich dabei von der Einführung des analogen Farbfernsehens und des lokalen Hörfunks über den digitalen Hörfunk bis hin zum digitalen Fernsehen (DVB-T) und dessen Weiterentwicklung hin zu DVB-T2.

Die Landesregierung bestimmt aber nicht, ob und wie eine Technologie eingeführt wird. Diese Entscheidungen liegen ausschließlich bei den Inhalteanbietern oder der Endgeräteindustrie, d.h. bei den sogenannten Marktplayern.

Allerdings sind bei den meisten Entwicklungen medienrechtliche Anpassungen z. B. im Rundfunkstaatsvertrag durch alle Länder gemeinsam oder in den jeweiligen Landesmediengesetzen notwendig. Darüber hinaus besteht in der Regel ein hoher Bedarf an einvernehmlichen Lösungsansätzen oder einer Vermittlung zwischen unterschiedlichen Positionen der am Einführungsprozess direkt Beteiligten. Da u. a. die Programmvielfalt eines der wichtigsten Kriterien bei der Gestaltung der nordrhein-westfälischen Rundfunklandschaft ist, wurde in Nordrhein-Westfalen bereits frühzeitig mit der Digitalisierung der analogen Übertragungswege begonnen. Dieser Prozess kann aber auch aus Gründen der Verbraucherfreundlichkeit nicht kurzfristig vollzogen werden, so dass es auch noch in den kommenden Jahren Aufgabe der Staatskanzlei sein wird, für verlässliche Rahmenbedingungen zu sorgen, die einen Übergang in digitale Rundfunktechnologien nachhaltig fördern. Über die Programmvielfalt der privaten Anbieter wacht die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen.

Ein zentraler Prozess bei der Einführung neuer Übertragungstechniken ist die Abstimmung mit den übrigen Bundesländern. Da die Akzeptanz und der Erfolg neuer Techniken gerade aus wirtschaftlicher Sicht von der Zahl der Nutzer abhängt, wäre der Alleingang eines Landes – auch wenn es das bevölkerungsreichste unserer Republik ist - kaum möglich. Hier muss insbesondere im Rahmen der technischen Konvergenz (Zusammenwachsen von Rundfunk und Telekommunikationsangeboten) in vielen Gesprächen auf nationaler Ebene Überzeugungsarbeit geleistet werden. Beteiligt sind die 16 Länder, die 14 Landesmedienanstalten, öffentlich-rechtliche und private Rundfunkveranstalter, die Diensteanbieter, Dachverbände, Endgerätehersteller und mit Einschränkung der Bund, der zwar keine Zuständigkeit für den Rundfunk, wohl aber für die Telekommunikation besitzt.