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Europaaktive Zivilgesellschaft Online-Bewerbung 2025

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Online-Bewerbung

„Europaaktive Zivilgesellschaft"

Bewerbungsfrist ist der 31. Oktober 2025. Ihre Bewerbung gilt für das Auszeichnungsjahr 2025.

Inhalt

  1. Einreichende Institution
  2. Ihr Europa-Engagement
    • Aktivitäten, mit denen Sie die europäische Idee unterstützen
    • Öffentliche Wahrnehmung und Reichweite
    • Innovation, Kreativität und Wirkung
  3. Hinweise und Bedingungen für die Auszeichnung, Unterschrift

1. Einreichende Institution

Anschrift
auf denen Informationen über Ihre europäischen Aktivitäten zu finden sind.
Bitte benennen Sie Mittelgeber und den Zeitraum.

2. Ihr Europa-Engagement

Bitte beschreiben Sie die Aktivitäten, mit denen Sie die europäische Idee unterstützen

Zur Beschreibung könnten folgende Fragen (keine abschließende Auflistung) hilfreich sein

  • Wie und warum begannen Sie, sich für die europäische Idee einzusetzen?
  • Welche Ideen und Ziele verfolgen Sie mit Ihrem Engagement? Wofür setzen Sie sich konkret ein?
  • Wie hat sich Ihr Engagement entwickelt, wie ist es strukturiert? Wird Ihre Arbeit maßgeblich von zivilgesellschaftlichem Engagement getragen?
  • Welche Ideen und Wünsche leiten dabei Ihre Planungen?
  • Wie bringt Ihr Engagement den Menschen in Nordrhein-Westfalen die europäische Idee näher?
  • Mit welchen Akteuren und Organisationen arbeiten Sie zur Umsetzung Ihrer Ideen und Ziele zusammen? Wie vernetzen Sie sich? Sind Sie Teil eines Netzwerks? Arbeiten Sie in Gremien und Netzwerkstrukturen mit, die sich der europäischen Idee widmen? Welche Ideen und Ziele verbinden Sie mit Ihrer Netzwerkarbeit? Was trägt zum Gelingen Ihrer Kooperationen bei?
  • Bitte beschreiben Sie Ihr Engagement anhand von konkreten Beispielen (Projekten, Veranstaltungen, Aktivitäten etc.)

Ihr Europa-Engagement: Öffentliche Wahrnehmung und Reichweite

Bitte beschreiben Sie die öffentliche Wahrnehmung und Reichweite Ihrer europäischen Aktivitäten

Zur Beschreibung könnten folgende Fragen (keine abschließende Auflistung) hilfreich sein:

  • Haben Sie eine Leitidee, die Sie mit Europa verbinden und öffentlich vermitteln?
  • Welche Zielgruppen sprechen Sie wie an?
  • Wie viele Menschen werden durch Ihr Engagement erreicht (aktiv Teilnehmende, Publikum, Öffentlichkeit)?
  • Wie machen Sie und Ihre Partnerinnen und Partner Ihr Engagement bekannt?
  • Wie gewinnen Sie mögliche neue Mitstreiterinnen und Mitstreiter?
  • Welche Unterstützerinnen und Unterstützer haben Sie für Ihr Engagement gewinnen können?
  • Bitte beschreiben Sie Ihr Engagement anhand von konkreten Beispielen (Projekten, Veranstaltungen, Aktivitäten etc.)

Europa Engagement: Umsetzung europäischer Aktivitäten

Bitte beschreiben Sie, wie Sie Ihre europäischen Aktivitäten innovativ, kreativ und wirkungsvoll umsetzen

Zur Beschreibung könnten folgende Fragen (keine abschließende Auflistung) hilfreich sein:

  • Haben Sie eine neue Idee, einen neuen Ansatzpunkt für Ihr Engagement, die / den Sie oder andere bisher noch nicht genutzt haben? Was machen Sie anders als andere zivilgesellschaftliche Akteure?
  • Arbeiten Sie mit neuen Kooperationspartnern zusammen?
  • Haben Sie neue Formate und Herangehensweisen umgesetzt?
  • Wie gehen Sie mit unvorhergesehenen Planänderungen um?
  • Was ist für Sie besonders an Ihrem Engagement?
  • Welche Wirkung hat und soll Ihr Engagement für Sie und die daran Teilnehmenden haben?
  • Welche längerfristigen Ziele hoffen Sie, durch Ihre Aktivitäten zu erreichen?
  • Was macht Ihren Ansatz, Ihre Ideen, Ihre Form der Zusammenarbeit beispielgebend und vorbildlich für andere Akteure?
  • Warum ist Ihr Engagement auch auf andere zivilgesellschaftliche Akteure übertragbar?
  • Ist Ihr Engagement auf langfristige Wirkung angelegt?
  • Bitte beschreiben Sie Ihr Engagement anhand von konkreten Beispielen (Projekten, Veranstaltungen, Aktivitäten etc.)

3. Hinweise und Bedingungen für die Auszeichnung

Die Informationen zum Datenschutz werden zur Kenntnis genommen. Mit der untenstehenden Unterschrift werden die Bedingungen für die Auszeichnung „Europaaktive Zivilgesellschaft“ anerkannt. Die Entscheidung der Auszeichnung ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  • Der Sitz der Bewerber muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
  • Nur auf dem Bewerbungsbogen eingereichte Bewerbungen werden berücksichtigt.
  • Der Bewerbungsbogen muss vollständig ausgefüllt werden.
  • Es wird ausschließlich das innerhalb des Bewerbungsbogens und des dazugehörigen Anschreibens beschriebene Engagement bewertet. Bitte verzichten Sie daher auf die Einsendung von darüberhinausgehenden Anlagen sowie Fotos innerhalb des Bewerbungsbogens.
  • Die Auszeichnung richtet sich an zivilgesellschaftliche Akteure (etwa Vereine, Verbände, Stiftungen, Bürgerinitiativen). Bewerbungen folgender Akteure werden nicht angenommen: Abgeordnete, Parteien sowie deren Unterorganisationen, parteinahe Stiftungen, parteinahe Vereine und Verbände sowie Privatpersonen, gewinnorientierte Unternehmen und Gesellschaften. Akteure, die politischer Einflussnahme unterliegen, sind ebenso ausgenommen.
  • Dem Begriff „Zivilgesellschaft“ legen wir mit Blick auf die Auszeichnung „Europaaktive Zivilgesellschaft“ die Begriffsbestimmung der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements‟ des Deutschen Bundestages von 2002 sowie die Begriffsbestimmung „Freiwilliges Engagement“ der Engagementstrategie des Bundes von 2024 zugrunde. Engagement ist demnach
    • freiwillig, 
    • unentgeltlich / nicht auf materiellen Gewinn oder die Schaffung einer Lebensgrundlage gerichtet (wobei Auslagenersatz keinen Einfluss auf die Unentgeltlichkeit der Tätigkeit hat, da freiwillig Engagierten kein finanzieller Nachteil durch ihre Tätigkeit entstehen soll),
    • gemeinwohlorientiert (die Ziele des Engagements gehen über das unmittelbare eigene Interesse der handelnden Person[en] / der eigenen Gruppe hinaus und liegen somit im öffentlichen Interesse, dem Interesse der Allgemeinheit),
    • öffentlich beziehungsweise es findet im öffentlichen Raum statt,
    • findet auf Basis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, d.h. insbesondere unter Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte statt und es
    • wird in der Regel gemeinschaftlich / mit kooperativem Charakter ausgeübt.
  • Die für die Bewerbung um die Auszeichnung „Europaaktive Zivilgesellschaft“ beschriebenen Aktivitäten sollen maßgeblich von unentgeltlich geleistetem zivilgesellschaftlichem Engagement getragen werden. Es ist grundsätzlich wünschenswert, dass zivilgesellschaftliches Engagement durch hauptamtliche Tätigkeiten unterstützt wird.
  • Eine Gemeinschaft, die sich aus mehreren zivilgesellschaftlichen Akteuren zusammensetzt, kann sich um die Auszeichnung bewerben. Hierzu muss die gemeinschaftliche Bewerbung von allen betreffenden Akteuren unterzeichnet werden.
  • Im Fokus der Bewerbung sollen die bereits durchgeführten Aktivitäten der letzten fünf Jahre liegen. Die darauf fußenden Planungen für die Zukunft beschreiben Sie bitte ebenso. Weiter zurückliegende Aktivitäten können gerne aufgeführt werden, wenn sie von bis heute andauernder oder in die Zukunft weisender Bedeutung sind.
  • Auszeichnungsfähig sind Aktivitäten, die Akteure aus Nordrhein-Westfalen mit Akteuren aus den Staaten des Europarats durchführen / durchgeführt haben.
  • Auszeichnungsfähig sind Aktivitäten, die Engagement für die europäische Idee zeigen und sich inhaltlich mit Europa und europäischen Themen auseinandersetzen.
  • Aktivitäten sollen vorbildlich, innovativ und kreativ sein sowie Wirkung entfalten. Sie können als Beispiele guter Praxis weitere Akteure dazu inspirieren und motivieren, sich für die europäische Idee zu engagieren.
  • Städtepartnerschaftliche Aktivitäten allein sind nicht auszeichnungsfähig. Europaaktivität geht über reguläre aktive Städtepartnerschaftsarbeit hinaus.
  • Akteure, die bereits Träger der Auszeichnung "Europaaktive Zivilgesellschaft" sind, können sich ein weiteres Mal für die Auszeichnung bewerben. Für eine erneute Auszeichnung wird ein - im Vergleich zur vorherigen Auszeichnung - erweitertes Engagement erwartet. Der Fokus einer erneuten Bewerbung sollte nicht allein auf der Verstetigung des bekannten Engagements liegen, sondern eine kreative Note beinhalten.
  • Es ist nicht möglich, nach dem Ende der Bewerbungsfrist konkretisierende Informationen einzureichen.
  • Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
  • Zur Fristwahrung am 31. Oktober 2025 gilt der Poststempel oder der Eingang der E-Mail. Wenn Sie Ihre Bewerbung per Post einreichen möchten, empfehlen wir Ihnen, die Bewerbung zusätzlich auch fristgerecht (als Scan) per E-Mail zu übersenden.
  • Nach der Bewerbungserfassung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Eine Jury bewertet ihre Bewerbung.
  • Sie erhalten unaufgefordert schriftliche Nachricht der Staatskanzlei über den Ausgang Ihrer Bewerbung.
  • Die Auszeichnung „Europaaktive Zivilgesellschaft“ gilt ohne Laufzeitbeschränkung.
  • Die Auszeichnung soll während einer feierlichen Veranstaltung überreicht werden. Mit der Auszeichnung empfangen die Preisträger eine gerahmte Urkunde, eine Plakette, die Möglichkeit, das Logo der Auszeichnung für die eigene Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen sowie ein Roll-Up. Ausgezeichnete Akteure erhalten von der Staatskanzlei Vernetzungs- und Informationsangebote.
  • Mit der Einsendung Ihrer Bewerbung wird der Staatskanzlei das Recht auf Veröffentlichung dieser Bewerbung zu Präsentationszwecken (etwa Pressemitteilungen, Veröffentlichung im Internet und weiteren Medien, Veröffentlichung von Fotos, die bei der Übergabe einer Auszeichnung an die erfolgreichen Bewerber entstehen sowie Archivierung und Erstellung von Kopien) übertragen.

Wir informieren Sie darüber, dass die mit Ihrer Bewerbung erhobenen Kontaktdaten und gegebenenfalls weitere Angaben zu Ihrer Person (etwa Organisationszugehörigkeit, Tätigkeitsbereich, Funktion), für die Durchführung des Auszeichnungsverfahrens genutzt werden, inklusive der Weitergabe dieser Informationen an Mitglieder der Jury zur Auswahl der auszuzeichnenden Bewerbungen sowie innerhalb der Landesregierung. Die Speicherung der o.g. personenbezogenen Daten erfolgt solange, wie dies zum Zweck der Kontaktaufnahme bzgl. des Auszeichnungsverfahrens erforderlich ist. Zusätzlich werden die o.g. mit Ihrer Bewerbung erhobenen personenbezogenen Daten in einer Datenbank gespeichert zwecks der Versendung von Informationen und Einladungen zu Veranstaltungen der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen und der Landesvertretungen in Brüssel und Berlin sowie zur individuellen Kontaktaufnahme. Die Speicherung von personenbezogenen Daten in dieser Datenbank erfolgt solange, wie dies im Hinblick auf Einladungen oder zum Zweck der Kontaktaufnahme erforderlich ist.

Sowohl in Bezug auf die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten für das Auszeichnungsverfahren wie im Fall der Verwendung dieser Informationen in der benannten Datenbank ist die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 Abs. 1 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft darüber, welche Daten wir von Ihnen speichern (Artikel 15 DSGVO). Auch steht Ihnen das Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO), auf Löschung (Artikel 17 DSGVO) und auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) zu. Der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit durch eine Mitteilung an uns widersprechen (Artikel 21 DSGVO). Verwenden Sie hierfür bitte die folgende E-Mailadresse sowie den Hinweis „Staatskanzlei Abtl. IV - Europa und Internationale Angelegenheiten“, um uns Ihren Widerspruch zu übermitteln: poststelle@stk.nrw.de.

In Bezug auf die Datenbank werden Ihre personenbezogenen Daten auf Ihren Wunsch hin gelöscht. Der Löschvorgang wird dokumentiert. Verantwortliche Stelle ist das: 


Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die 
Staatskanzlei des Landes Nordrhein Westfalen, vertreten durch den 
Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei 


Horionplatz 1 
40213 Düsseldorf 
Tel.: 0211/ 837-01 | Fax: 0211/ 837-1150 
E-Mailadresse s. oben. 


Darüber hinaus können Sie sich zu allen mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und mit der Wahrnehmung Ihrer diesbezüglichen Rechte gemäß der DSGVO in Zusammenhang stehenden Fragen an unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Diesen erreichen Sie unter der E-Mailadresse datenschutz@stk.nrw.de. 
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, können Sie bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI), Beschwerde einlegen. Diese erreichen Sie unter nachfolgender Adresse: 


Landesbeauftragte für Datenschutz und 
Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen 
Postfach 20 04 44 
40102 Düsseldorf 
Tel.: 0211/38424-0 | Fax: 0211/38424-10 
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

 


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