EU Aktuell
Expertengremium stellt Bericht zur Auswirkung von Sozialen Medien auf Kinder und Jugendliche vor
Europäische Kommission will den Bericht überprüfen und einen Vorschlag in der zweiten Jahreshälfte vorlegen
Am 13.07.2026 hat das von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingesetzte Expertengremium zu den Auswirkungen sozialer Medien auf Kinder und Jugendliche die Ergebnisse seiner Arbeit vorgestellt. Bereits in ihrer Rede zur Lage der Union am 05.09.2025 (siehe EU-Wochenbericht Nr. 31-2025 vom 15.09.2025) hatte von der Leyen angekündigt, den Schutz von Kindern vor den Risiken süchtig machender Algorithmen stärken zu wollen und hierfür ein unabhängiges Expertengremium einzusetzen. Dieses setzte sich aus Entwicklungspsychologinnen und -psychologen, Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiatern, Vertreterinnen und Vertretern von Kinderrechtsorganisationen sowie weiteren Fachleuten zusammen. Den Vorsitz führten Prof. Dr. Jörg Fegert, Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm, und Dr. Maria Melchior, Sozialepidemiologin.
Die Ergebnisse der Beratungen des Expertengremiums wurden in einem Abschlussbericht zusammengefasst. Dieser soll die wissenschaftliche Grundlage für einen möglichen Legislativvorschlag der Europäischen Kommission in der zweiten Jahreshälfte 2026 zur Regulierung der Nutzung sozialer Medien durch Kinder und Jugendliche bilden. Der Bericht unterscheidet vier Altersgruppen (0–2 Jahre, 3–12 Jahre, 13–15 Jahre sowie 16–18 Jahre), für die jeweils unterschiedliche Schutzbedürfnisse und Entwicklungsphasen berücksichtigt werden.
Für die Altersgruppe der 0- bis 2-Jährigen empfiehlt das Expertengremium einen vollständigen Verzicht auf Bildschirme und soziale Medien. Während der ersten 1.000 Lebenstage stehen Bindung, gemeinsame Emotionsregulation, sensorische Entwicklung und der frühe Spracherwerb im Mittelpunkt der kindlichen Entwicklung.
Für Kinder im Alter von 3 bis 12 Jahren empfiehlt das Expertengremium, internetfähige Endgeräte nicht unbeaufsichtigt zu nutzen. Schulen sollten die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, damit digitale Endgeräte unter Aufsicht und in begrenztem Umfang zu Bildungszwecken eingesetzt werden können. Im Mittelpunkt sollten dabei insbesondere die Förderung digitaler und medialer Kompetenzen, der emotionalen Resilienz sowie die kritische Auseinandersetzung mit Online-Risiken stehen. Eltern und andere Betreuungspersonen sollten Kinder entsprechend ihrem Alter schrittweise an einen eigenverantwortlichen Umgang mit sozialen Medien und anderen digitalen Diensten heranführen und diesen begleiten. Zudem sollten sie regelmäßig mit ihren Kindern über die potenziellen Chancen und Risiken der Online-Nutzung sprechen. Sowohl Eltern und Betreuungspersonen als auch Lehrkräfte sollten Kinder in diesem Alter weiterhin dazu ermutigen, Aktivitäten außerhalb der digitalen Welt nachzugehen. Auf Grundlage der im Bericht dargestellten wissenschaftlichen Evidenz empfiehlt das Expertengremium daher eine harmonisierte Zugangsbeschränkung für Kinder unter 13 Jahren.
Für Jugendliche im Alter von 13 bis 18 Jahren spricht sich das Expertengremium für einen schrittweisen und selbstständigen Zugang zu altersgerechten Angeboten sozialer Netzwerke aus. Diese Angebote sollten jedoch nach den Grundsätzen „safe by design“ und „safe by default“ ausgestaltet sein.
Nach Auffassung des Expertengremiums setzt jede Altersbeschränkung eine verhältnismäßige und wirksame Altersüberprüfung voraus. Hierzu verweist der Bericht auf bestehende Pilotprojekte in den Mitgliedstaaten. Darüber hinaus empfiehlt das Gremium eine Beweislastumkehr: Plattformen sollen künftig nachweisen müssen, dass ihre Angebote technisch sicher und altersangemessen ausgestaltet sind, bevor sie Minderjährigen im Binnenmarkt zugänglich gemacht werden dürfen. Zudem fordert das Expertengremium eine konsequentere Durchsetzung der bestehenden Vorgaben. Hilfsangebote und Beschwerdemechanismen sollen ausgebaut und verbessert werden. Ferner müsse eine wirksame Lösung zur Bekämpfung sexueller Grenzverletzungen sowie der Verbreitung krimineller Inhalte im Netz gefunden werden.
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