MBEIM.NRW
Bund.Europa.Internationales.Medien

EU Aktuell

EU Aktuell

Kompass für Wettbewerbsfähigkeit 

Ergänzende Informationen im Jahresbericht 2025 über Binnenmarkt und Wettbewerbsfähigkeit 

 

Am 29.01.2025 veröffentlichte die Europäische Kommission die Mitteilung zu einem Kompass für Wettbewerbsfähigkeit der EU (COM(2025) 30 final). Der Kompass knüpft an den im September 2024 veröffentlichten Bericht von Mario Draghi an. Im Rahmen einer Bestandsaufnahme werden verschiedene Herausforderungen benannt, aus denen sich wie beim Draghi-Bericht drei wesentliche Säulen für Wettbewerbsfähigkeit ergeben sollen. Es handelt sich um Handlungsschwerpunkte in den Bereichen 

(1) Schließung der Innovationslücke, 

(2) Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit und 

(3) Verringerung der Abhängigkeiten und Erhöhung der Sicherheit. 

Es geht der Kommission im Kern um ein neues Wettbewerbsmodell auf der Grundlage innovationsgestützter Produktivität.

Unter der Schließung der Innovationslücke fasst die Kommission verschiedene Initiativen für innovative Unternehmen, bestimmte Technologien sowie neue Wachstumsbereiche zusammen. Weitere Initiativen sollen zur Verbreitung der Innovation in der gesamten Wirtschaft beitragen. Als Initiativen im Hinblick auf innovative Unternehmen wird eine Start-up- und Scale-up-Strategie (2. Quartal 2025), das u.a. in den Politischen Prioritäten 2024-2029 von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigte 28. Rechtsrahmen für innovative Unternehmen (4. Quartal 2025 / 1. Quartal 2026), einen Europäischen Innovationsrechtsakt (4. Quartal 2025 / 1. Quartal 2026) sowie ein Gesetz über den Europäischen Forschungsraum (2026) angekündigt. Bei den Technologien wird auf teilweise bereits bestehende Initiativen aufgebaut. Eine ebenfalls in den Politischen Prioritäten 2024-2029 angekündigte Initiative für KI-Fabriken (1. Quartal 2025) zählt zu den Initiativen der ersten 100 Tage. Ein Europäisches Gesetz über Cloud und KI-Entwicklung (4. Quartal 2025 / 1. Quartal 2026) und eine Strategie für eine Datenunion (3. Quartal 2025) sollen ebenso wie eine Europäische Quantenstrategie (2. Quartal 2025) und ein Quantengesetz (4. Quartal 2025) zur Schließung der Innovationslücke beitragen. Als Teil neuer Wachstumsbereiche sieht die Kommission ein Europäisches Biotechnologiegesetz sowie eine Strategie für die Bioökonomie (2025-2026). In den Bereich fällt darüber hinaus eine Strategie für Biowissenschaften (2. Quartal 2025), ein Gesetz über fortgeschrittene Werkstoffe (2026) sowie ein Weltraumgesetz (2. Quartal 2025). Zu den Initiativen zählt die Kommission außerdem Arbeiten im Bereich der Wettbewerbspolitik (insb. Fusionskontrolle). Als Teil der Verbreitung der Innovation in der gesamten Wirtschaft sieht die Kommission eine Strategie für KI-Anwendung (3. Quartal 2025), eine bessere Einbindung von Europäischem Forschungsrat (ERC) und Europäischem Innovationsrat (EIC) sowie für die Gesetz über digitale Netze (4. Quartal 2025).

Im Hinblick auf Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit sieht die Kommission Bedarf für einen gemeinsamen Fahrplan. Er soll bezahlbare Energie, ein Geschäftsmodell für saubere Fertigung sowie die Erschließung des Potenzials der Kreislaufwirtschaft umfassen. Ein zentrales Element ist der für Ende Februar 2025 angekündigte Clean Industrial Deal. Weitere Maßnahmen betreffen die Anpassung des Rahmens staatlicher Beihilfen. Im Hinblick auf die bezahlbare Energie werden sowohl ein entsprechender Aktionsplan als auch Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie (4. Quartal 2025) sowie ein Aktionsplan zur Elektrifizierung und ein Paket für europäisches Netze (1. Quartal 2026) konkretisiert. In 2025 soll außerdem eine Anpassung des europäischen Klimagesetzes vorgeschlagen werden. Ein besonderes Augenmerk wird die Kommission auf energieintensive Industrien – Stahl, Metalle und Chemie – legen. Während der Aktionsplan für Stahl und Metalle recht zeitnah erwartet werden kann, soll das Paket für die Chemieindustrie Ende des Jahres (4. Quartal 2025) folgen. Dem CO2-Grenzausgleichssystem möchte sich die Kommission im laufenden Jahr ebenfalls widmen. Da die Kommission der Mobilität eine große Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit zuschreibt, werden entsprechende Initiativen ebenfalls dieser Säule zugeordnet. Der strategische Dialog zur Zukunft der europäischen Automobilindustrie wurde bereits eingeleitet (vgl. entsprechende Notiz im vorliegenden Wochenbericht). Ein entsprechender Aktionsplan für die Industrie wird folgen. Daneben sollen ein Investitionsplan für nachhaltigen Transport (3. Quartal 2025), eine europäische Hafenstrategie und eine Strategie für die maritime Industrie (2025) sowie ein Plan für Hochgeschwindigkeitszüge (2025) verschiedene Verkehrsträger abbilden. Als weitere Bereiche werden eine Vision für Landwirtschaft und Ernährung (1. Quartal 2025) sowie ein europäischer Pakt für die Meere (2. Quartal 2025) angekündigt. Der Rechtsaktüber die Kreislaufwirtschaft soll Ende 2026 folgen.

Im Bereich der Verringerung der Abhängigkeiten und Erhöhung der Sicherheit werden zunächst Handel und wirtschaftliche Sicherheit. Handelsabkommen – wie das Abkommen mit Mercosur und das Globalabkommen mit Mexiko – beleuchtet. Weitere Arten von Abkommen im Bereich des digitalen Handels, der gegenseitigen Anerkennung oder nachhaltiger Investitionen sollen durch Partnerschaften für sauberen Handel und Investitionen ergänzt werden. Der ebenfalls in den Politischen Prioritäten 2024-2029 von Kommissionspräsidentin von der Leyen angekündigte Pakt für den Mittelmeerraum wird als weiterer Beitrag zu der Säule eingeordnet. Eine Initiative zur transmediterranen Zusammenarbeit im Bereich Energie und sauberer Technologien soll im 4. Quartal 2025 folgen. Die Kommission möchte sich außerdem dem unlauteren Wettbewerb und der Angleichung von Wettbewerbsbedingungen widmen. Verstärkte Koordinierung und Zusammenarbeit soll wichtige Beiträge leisten. Dies gilt sowohl für die eine gemeinsame Einkaufsplattform für kritische Mineralien (2./3. Quartal 2025) als auch einen Rechtsakt zu kritischen Arzneimitteln (1. Quartal 2025). Als Teil der Angleichung von Wettbewerbsbedingungen wird darüber hinaus die Überarbeitung der Vergaberichtlinien (2026) gesehen, die eine Bevorzugung strategischer Sektoren und Technologien aus Europa zulassen soll. Die Verteidigungsindustrie, Sicherheit und Vorsorge sind ebenfalls ein Bestandteil der Verringerung der Abhängigkeiten und Erhöhung der Sicherheit. Unter diese Kategorie fällt ein Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung, eine Strategie der Union zur Krisenvorsorge sowie eine europäische Strategie für die innere Sicherheit. Diese werden für das 1. Quartal 2025 angekündigt und waren ebenfalls bereits Teil der Politischen Prioritäten 2024-2029 von Kommissionspräsidentin von der Leyen. Dies gilt auch für den europäischen Plans zur Anpassung an den Klimawandel (2026) sowie die europäische Strategie für die Resilienz der Wasserversorgung (2. Quartal 2025).

Neben den genannten Säulen identifiziert die Kommission fünf Bereiche, die als horizontale Faktoren zur Wettbewerbsfähigkeit beitragen sollen. Bereits mit ihrer Mitteilung zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der EU mit einem Ausblick über das Jahr 2030 hinaus (COM(2023) 168 final) aus März 2023 (vgl. EU-Wochenbericht Nr. 11-2023 vom 20.03.2023) hat die Kommission einen Prozess intensiviert, der sich stärker der Vereinfachung widmen soll. Mit anderen Initiativen wie dem KMU-Entlastungspaket (COM(2023) 535 final) aus September 2023 waren weitere Arbeiten in dem Bereich verbunden. Der Kompass verspricht nunmehr eine Reduktion des Verwaltungsaufwands für Unternehmen um mindestens 25% und für KMU um mindestens 35%. Einen wichtigen Beitrag wird außerdem der für Ende Februar 2025 angekündigte Vorschlag für eine sog. Omnibus-Verordnung leisten. Zuvor war insb. eine Reduktion der Berichterstattungspflichten um 25% in Aussicht gestellt worden. Weitere Beiträge sollen u.a. eine Definition von kleinen Unternehmen mit mittlerer Marktkapitalisierung (Mid Caps), die Überarbeitung der REACH-Verordnung und die stärkere Nutzung digitaler Lösungen (insb. durch die öffentliche Hand) liefern.

Ein weiteres zentrales Thema ist aus Sicht der Kommission der Abbau von Hindernissen für den Binnenmarkt. Hierzu soll eine für den Sommer 2025 angekündigte horizontale Binnenmarktstrategie beitragen. Schnellere und leichter zugängliche Normungsverfahren werden von der Kommission ebenfalls angeführt. Rückschlüsse können hierbei aus dem ebenfalls am 29.01.2025 veröffentlichten Jahresbericht 2025 über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit (COM(2025) 26 final) einschließlich der diesbezüglichen Arbeitsdokumente der Kommissionsdienststellen (SWD(2025) 11 final & SWD(2025) 12 final) gezogen werden. Ein dritter horizontaler Faktor ist die Finanzierung der Wettbewerbsfähigkeit. Zentraler Baustein ist dabei die ebenfalls bereits angekündigte Europäische Spar- und Investitionsunion. Darüber hinaus werden Beiträge aus verbesserter wirtschaftlicher Steuerung und aus dem künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) in Aussicht gestellt. Zum MFR zählt auch ein Fonds für Wettbewerbsfähigkeit, der ebenso wie ein Instrument zur Koordinierung der Wettbewerbsfähigkeit einen Beitrag zur besseren Koordinierung der politischen Maßnahmen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten leisten soll. Das Instrument zur Koordinierung der Wettbewerbsfähigkeit soll insb. die Abstimmung in den Bereichen der Industrie- und Forschungspolitik und im Hinblick auf Investitionen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten befördern. Als weiteren horizontalen Faktor führt die Kommission den Bereich der Kompetenzen und hochwertiger Tätigkeiten an. Hierfür soll eine Union der Kompetenzen (u.a. Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen, Anwerbung und Integration qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland und Anerkennung unterschiedlicher Arten der Ausbildung) geschaffen werden. 


Weiterführende Informationen:

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_339

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_335