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Demokratie in der Europäischen Union

Demokratie in der Europäischen Union

Die Europäische Union stellt ein weltweit einzigartiges Beispiel supranationaler Demokratie dar, an dem Nordrhein-Westfahlen auf verschiedene Weisen beteiligt ist.

Durch die Übertragung nationaler Kompetenzen hat sich die Europäische Union zu einem Vorbild supranationaler Demokratie entwickelt. Die Mitgliedsstaaten haben einen Teil ihrer Souveränität auf die Europäische Union übertragen, ihre Rechtsakte sind damit verbindlich und werden, zumindest teilweise, auf nationaler Ebene unmittelbar angewandt. Ihre Grenzen finden die Kompetenzen der EU im Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung. Demnach verfügt die EU über keine „Kompetenz-Kompetenz“, kann also die ihr von den souveränen Mitgliedsstaaten übertragenen Befugnisse nicht eigenständig erweitern.

Ihre demokratische Legitimation erhält die Europäische Union über zwei voneinander unabhängige Stränge. Das Europäische Parlament auf der einen Seite wird bereits seit 1979 direkt von den Bürgern der Mitgliedsstaaten gewählt, jeder EU-Bürger verfügt über ein aktives und passives Wahlrecht. Seit 2014 werden von den Parteifamilien zudem auch Spitzenkandidaten aufgestellt, um den Wahlprozess für die Bürger vertrauert und nachvollziehbarer zu gestalten. Auf der anderen Seite stehen die nationalen Regierungen der Mitgliedsstaaten, die ihrerseits demokratisch legitimiert und auf europäischer Ebene unter anderem im Rat vertreten sind.

Spätestens durch die Einführung des sogenannten „ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens“ im Vertrag von Lissabon ist das Europäische Parlament zum Mitgesetzgeber in der überwiegenden Zahl der Politikbereiche geworden. Auch seine Rolle im Verfahren zur Festlegung des Haushalts wurde weiter gestärkt. Auch die regionale Ebene hat in der Europäischen Union ein Mitspracherecht – im Ausschuss der Regionen sitzen gewählte Vertreter aus den Städten und Regionen Europas. Der Ausschuss der Regionen ist im Rahmen von Rechtsetzungsverfahren zum Beispiel bei Fragen anzuhören, die die kommunale und regionale Verwaltung betreffen. Das Land Nordrhein-Westfalen bringt seine Positionen zu EU-Themen dabei zusätzlich über entsprechende Beschlüsse des Deutschen Bundesrates, die Konferenz der Europaminister und –ministerinnen, die Landesvertretung in Brüssel und seit kurzem auch als Mitglied im neugegründeten Netzwerk regionaler Hubs (RegHub) ein.